Sozialausschuss verabschiedet einstimmig Resolution zur Verbesserung der Vergütung von Hebammen

Stuttgart. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Mai 2012, mit der Situation der Hebammen in Baden-Württemberg beschäftigt. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mitteilte, verabschiedete der Ausschuss mit Blick auf den Internationalen Tag der Hebammen am 5. Mai 2012 einstimmig folgende Resolution: „Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren fordert die Krankenkassen auf, die Verhandlungen mit dem Hebammenverband wieder aufzunehmen mit dem Ziel, eine Vergütung zu vereinbaren, die auch die gestiegenen Betriebskosten und Haftpflichtprämien abbildet.“

Hebammen seien unerlässlich für die Betreuung und Versorgung schwangerer Frauen, betonte die Ausschussvorsitzende. „Die prekäre Einkommenssituation und die hohen Haftungs- und Versicherungsleistungen führen zu einem Hebammenmangel, der die wohnortnahe Versorgung von Frauen und Neugeborenen, die Wahlfreiheit des Geburtsorts und eine individuelle Betreuung während der Geburt gefährden.“ Laut dem baden-württembergischen Hebammenverband sei bereits heute der Hebammenmangel nicht nur in den ländlichen Regionen deutlich spürbar. Freiberufliche Hebammen seien mittlerweile wegen der hohen Haftpflichtprämien hauptsächlich in der Schwangerenberatung, Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung, Wochenbettbetreuung, Nachsorge, Rückbildungsgymnastik und Stillberatung tätig. Darunter leide die Geburtshilfe.

Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden hat der Gesetzgeber die Hebammenvergütung seit 1. Januar 2007 in die Hände der Vertragspartner der Selbstverwaltung gelegt und dadurch der politischen Einflussnahme entzogen. Die Haftungssituation für Hebammen, die Geburtshilfe leisteten, sei prekär. Mielich: „Die Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen sind in den letzten Jahren um 50 Prozent gestiegen und betragen ab Juni diesen Jahres rund 4.242 Euro.“

Weitere Aufschlüsse über die Situation freiberuflicher Hebammen in Baden-Württemberg erhofft sich der Ausschuss von der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie zur Vergütungs- und Versorgesituation in der außerklinischen Hebammenhilfe.

Der 5. Mai ist seit 1991 der Internationale Tag der Hebammen, der auf die schwierige Situation der freiberuflichen Hebammen aufmerksam machen möchte.