Ständiger Ausschuss befasst sich mit der Praxis strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Juni 2025, auf Antrag der Fraktion FDP/DVP mit der Praxis der Abschöpfung illegal erlangten Vermögens und den Auswirkungen der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung befasst. Das teilte der Ausschussvorsitzende Guido Wolf (CDU) mit.
Nach Angaben Guido Wolfs verfolge die zum 1. Juli 2017 in Kraft getretene Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Baden-Württemberg das Ziel, die Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Im Gremium standen unter anderem Fragen zur Einziehung von Vermögen aus rechtswidrigen Aktivitäten sowie zu den Erwartungen an die Auswirkungen der Reform im Mittelpunkt. Fraktionsübergreifend sei man sich einig gewesen, dass sich Verbrechen nicht lohnen dürfe. Durch Straftaten erlangte Erträge müssten den Tätern entzogen werden, um Opfer zu entschädigen und den Tätern die finanzielle Grundlage für weitere illegale Aktivitäten zu nehmen.
Wie Justizministerin Marion Gentges (CDU) laut Wolf mitteilte, hätten sich die Erwartungen an die Auswirkungen der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung erfüllt. So sei gemäß Strafverfolgungsstatistik für Baden-Württemberg im Jahr 2018 bei rund 4.600 Personen die Einziehung von Taterträgen angeordnet worden – im Vergleich zu etwa 900 Personen im Jahr 2017. Eine weitere Steigerung der vermögensabschöpfenden Maßnahmen dürfe insbesondere durch eine Optimierung des Vermögensabschöpfungsrechts zu erreichen sein.
Die FDP/DVP-Fraktion habe die hohen Summen der eingezogenen Vermögenswerte als erfreulich betrachtet. Nichtsdestotrotz müsse der Druck aufrechterhalten bleiben, da die durch Kriminalität verursachten Schäden erheblich seien. Zudem hätten die Liberalen im Ausschuss kritisiert, dass die Strafverfolgungsstatistik keine Differenzierung nach Art der Vermögensgegenstände, der betroffenen Deliktsbereiche oder der Zugehörigkeit der betroffenen Person zur Organisierten Kriminalität enthalte, berichtete der Ausschussvorsitzende.
Die Oppositionsseite habe sich nach dem aktuellen Stand der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung erkundigt, so Wolf. Der im März 2024 fertiggestellte Abschlussbericht der BLAG sei im Juni 2024 von den Justizministerinnen und -ministern zur Kenntnis genommen und zwischenzeitlich veröffentlicht worden. Die Landesregierung begrüße es, die Empfehlungen der BLAG unverzüglich zu prüfen und schnellstmöglich umzusetzen, gab der Ausschussvorsitzende die Ausführungen des Ministeriums wieder.
Weitere Maßnahmen zur Intensivierung der Vermögensabschöpfung sei die ressortübergreifende Ermittlungseinheit des Innen-, Finanz- und Justizministeriums zur Bekämpfung der Finanzkriminalität. Diese solle insbesondere Geldwäsche und damit in Zusammenhang stehende Vortaten nach dem Prinzip „follow the money“ verfolgen und so maßgeblich zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung beitragen. In diesem Zusammenhang seien im Ausschuss von Seiten der Regierungsfraktionen die praktischen Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität im Hinblick auf Kryptowährungen hervorgehoben worden. Der Fokus der neuen Ermittlungseinheit liege etwa auf dem praktischen Umgang mit Kryptowährungen, fasste Wolf die Angaben von Ministeriumsseite abschließend zusammen.