Ständiger Ausschuss befasst sich mit freiwilliger Ausreise, Aufnahmeeinrichtungen und Bezahlkarte für Geflüchtete
Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Januar 2025, auf Antrag der Fraktion FDP/DVP mit einer Reihe von Anträgen zum Thema Migration befasst. Das teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf, mit.
Nach Angaben Guido Wolfs beriet der Ausschuss zunächst über das Thema freiwillige Rückkehr ins Heimatland. Hier hätten vor allem Fragen zum Ablauf des Verfahrens und zum aktuellen Sachstand im Mittelpunkt gestanden. Bund und Länder tragen seit 1979 gemeinsam das Rückkehrprogramm REAG/GARP, seit 2024 unter dem Namen REAG/GARP 2.0. Nach Auskunft des Ministeriums der Justiz und für Migration seien im Jahr 2024 insgesamt 3.473 Personen aus Baden-Württemberg freiwillig ausgereist. Für die Jahre zuvor seien folgende Zahlen erfasst worden: 2023 2.327 Personen, 2022 1.835 Personen, 2021 877 Personen, 2020 837 Personen, 2019 1.950 Personen.
2023 habe die durchschnittliche Dauer bei der Antragsbearbeitung und Ausreiseorganisation durch das BAMF bei zwei bis drei Wochen gelegen, in Einzelfällen aber auch über zwölf Wochen. Die Antragsteller hätten in der Sitzung von „erfreulichen Zahlen“ bei freiwilligen Rückkehrern gesprochen. Das Programm funktioniere gut. In Baden-Württemberg gebe es laut Ministerium sechs Rückkehrberatungsstellen des Landes in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Daneben gebe es derzeit 33 landesgeförderte Rückkehrberatungsstellen im ganzen Land, die von Kommunen oder Nichtregierungsorganisationen getragen würden. Weitere Rückkehrberatungsstellen arbeiteten unabhängig von einer Förderung durch das Land, berichtete der Ausschussvorsitzende Guido Wolf.
Ein weiteres Thema in der Ausschusssitzung war der aktuelle Stand und die künftigen Planungen für die Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Nach Auskunft des Justizministeriums böten die Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg aktuell eine Gesamtkapazität für rund 11.800 Personen, die sich in 6.100 Personen an Regelkapazitäten und 5.700 Personen an Notkapazitäten aufteile. Der Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Migration, Siegfried Lorek (CDU), habe in der Sitzung ausgeführt, dass das künftige Konzept 12.000 Regelplätze und 15.000 Betten vorsehe. Ziel sei, ausreichend Regelplätze zur Verfügung zu stellen, um im Fall von stark steigenden Flüchtlingszahlen nicht Hallen in Städten und Gemeinden als Notplätze belegen zu müssen.
Die durchschnittliche Belegung des Ankunftszentrums (AZ), der Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA), der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) und der Notunterkünfte (NU) habe im Zeitraum April 2023 bis September 2024 bei rund 5.900 Personen und damit bei 97 Prozent der verfügbaren Regelkapazitäten gelegen. Aktuell betrage die Belegung rund 70 Prozent, weil vor dem Winter weniger Personen angekommen seien als vermutet und die Kapazitäten bereits im Vorfeld erhöht worden seien. Die durchschnittliche Unterbringungsdauer in der Erstaufnahme habe im Zeitraum April 2023 bis September 2024 bei rund eineinhalb Monaten gelegen. Staatssekretär Lorek zufolge sei das Ziel, die Aufenthaltsdauer auf fünf Monate zu erhöhen, fasste Guido Wolf die Ausführungen zusammen.
Darüber hinaus informierte sich der Ausschuss beim Ministerium der Justiz und für Migration über den aktuellen Stand bei der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete. Die Antragsteller hätten unter anderem danach gefragt, wann der landesweite Rollout geplant sei. Das Ministerium der Justiz und für Migration habe geantwortet, dass der Zuschlag für das für 14 Länder einheitliche Bezahlkartensystem am 25. September 2024 erfolgt sei. Insgesamt handele es sich bei der erstmaligen, flächendeckenden Einführung eines Bezahlkartensystems um ein umfangreiches und komplexes Projekt. In Baden-Württemberg solle die Einführung der Bezahlkarte daher auch schrittweise erfolgen.
Staatssekretär Lorek habe ausgeführt, dass die Nutzung der Bezahlkarte als Pilotprojekt in der Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen begonnen habe. Nach zwei, drei anfänglichen Schwierigkeiten laufe das Projekt nun gut. Inzwischen hätten die Aufnahmeeinrichtungen landesweit zahlreiche Bezahlkarten abgerufen. Staatssekretär Lorek habe erläutert, er gehe davon aus, dass die Einführung der Bezahlkarte in vielen Kreisen im Februar beginne, so Guido Wolf.