Umsetzung der Föderalismusreform

Wirtschaftsausschuss stimmt Gesetzentwurf zur Wohnraumförderung und Wohnungsbindung zu Stuttgart. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen einschließlich einer von CDU und FDP/DVP beantragten Detailänderung hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 14. November 2007, mehrheitlich zugestimmt. Wie die Vorsitzende des Ausschusses, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, mitteilte, sollen mit dem Landesgesetz die Gestaltungsspielräume der für die Förderung zuständigen Stellen ausgeweitet und zugleich Teile des Verwaltungsverfahrens vereinfacht werden. Zudem erfolgten Rechtsanpassungen im öffentlich geförderten Wohnungsbestand. Eine von der SPD-Fraktion vorgelegte eigene Gesetzesinitiative zur Wohnraumförderung sowie verschiedene Änderungsanträge der SPD und der GRÜNEN zum Regierungsentwurf fanden laut Netzhammer keine Ausschussmehrheit. Nach Angaben Netzhammers soll der Gesetzentwurf die bisherigen bundesrechtlichen Bestimmungen über die soziale Wohnraumförderung, das Wohnungsbindungsgesetz sowie hierzu ergangene Verordnungen ersetzen. Denn zum 1. September 2006 sei den Ländern im Rahmen der Föderalismusreform die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis für das Recht der Wohnraumförderung und das Wohnungsbindungsrecht übertragen worden. „Im Zuge der Ersetzung des Bundesrechts soll den landesspezifischen Gegebenheiten Rechnung getragen und der Wohnungsbestand gezielt weiterentwickelt werden“, sagte Netzhammer. Nur ein erweiterter, insbesondere auch die Gebäudebestände einbeziehender, landesgesetzlicher Ansatz erlaube längerfristig eine sachgerechte Ausgestaltung der Förderprogramme. Als wichtigen Bestandteil der in dem Gesetzentwurf enthaltenen Neuerungen bezeichnete Netzhammer den Wegfall der Fehlbelegungsabgabe, der zum 1. Januar 2008 vorgesehen sei. Die Fehlbelegungsabgabe habe dazu gedient, den Vorteil auszugleichen, wenn Mieter einer geförderten Sozialmietwohnung trotz Überschreiten der maßgeblichen Einkommensgrenzen weiterhin in der Wohnung verbleiben können. Inzwischen erfordere die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe aber einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und gefährde überdies den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Die Akzeptanz der Fehlbelegungsabgabe sei gesunken, weil auf Grund der bereits stark reduzierten Gebietskulisse landesweit nur noch ein Bruchteil des in Betracht kommenden eingeschränkten Altbestandes an Sozialwohnungen erfasst werde. Die Ausschussvorsitzende wies weiter darauf hin, dass die mit der Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen entstehende Rechtslage im seitherigen Landesrecht Folgeänderungen bedinge. Als Beispiel nannte sie die Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Wohnraumförderungsgesetzes und die Anpassung des Gesetzes über die Landeskreditbank. Weitere einschlägige Rechtsvorschriften würden aufgehoben bzw. geändert, so Netzhammer abschließend.