Verhaltene Nachfrage nach Kontaktstellen gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Stuttgart. Um die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen für ausländische und inländische Unternehmen zu erleichtern, wurden vor eineinhalb Jahren gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie auch in Baden-Württemberg so genannte „Einheitliche Ansprechpartner“ geschaffen. Die Nachfrage nach den Leistungen solcher Kontaktstellen hielt sich allerdings in Grenzen. Dies geht aus einer Stellungnahme des Finanzministeriums zu einem entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion hervor, mit dem sich der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft in seiner Sitzung am 22. September 2011 befasst hat. Der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf, sprach von einer „ernüchternden Bilanz“. Wie der Ausschussvorsitzende weiter ausführte, gibt es derzeit in Baden-Württemberg 69 Einheitliche Ansprechpartner. Sie seien eingerichtet bei den 30 Wirtschaftskammern und Kammern der Freien Berufe in Baden-Württemberg sowie bei 39 Land- und Stadtkreisen. Diese Einheitlichen Ansprechpartner stellten eine Kontaktstelle beziehungsweise -person zur Verfügung, über die alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können. Laut Rückmeldung der beteiligten Kammern und Kreise sei die Nachfrage nach diesen Kontaktstellen indes nur sehr niedrig. Der Schwerpunkt der Inanspruchnahme liege im Bereich der Koordination von Verwaltungsverfahren und Formalitäten. Was die Zahl konkreter Fälle angehe, so hätten etwa die Handwerkskammern bislang 1.010, die Industrie- und Handelskammern 1.126 und die Landkreise rund 500 Informationsanfragen gemeldet.
„Die in Baden-Württemberg und übrigens auch in den anderen Bundesländern festzustellende verhaltene Nachfrage nach Einheitlichen Ansprechpartnern legt nahe, dass Verbesserungen im Leistungsumfang und bei der elektronischen Verfahrensabwicklung erforderlich sind“, sagte Wolf. Deshalb sollten bis zur Evaluierung der baden-württembergischen Einheitlichen Ansprechpartner bis Ende 2012 nicht nur Strukturmerkmale wie Personal, Kosten und Ausstattung sowie eine vergleichbare Fallzahlenermittlung im Vordergrund stehen, vielmehr müssten vor allem der Verbesserungs- und Weiterentwicklungsbedarf aus Kundensicht berücksichtigt werden. Verbesserungsvorschläge seitens der Kammern und Landkreise liegen nach Angaben des Ausschussvorsitzenden bereits vor, so etwa hinsichtlich der elektronischen Verfahrensabwicklung für Anträge, einer zusätzlichen zentralen Anlaufstelle für Fragen des deutschen Arbeits-, Steuer- und Sozialrechts sowie eines zusätzlichen Sprachenangebots für ausländische Interessenten. Über die Ergebnisse der Evaluation erwarte der Ausschuss bis Frühjahr 2013 einen Bericht, so Wolf abschließend.