Vorschlag des Landtagspräsidenten zur Straub: Konvent nach europäischem Vorbild soll Bundesstaatsreform vorantreiben

Stuttgart. Landtagspräsident Peter Straub (CDU) schlägt auf Grund der guten Erfahrungen der Europäischen Union mit dem Grundrechte-Konvent und dem Konvent zur Zukunft Europas vor, nach diesem Modell die dringend anstehende Reform des bundesstaatlichen Systems voranzutreiben. Ein solcher Konvent, dem nach Ansicht Straubs Vertreter der Regierungen und Parlamente des Bundes wie der Länder angehören sollten, bewirke wegen der Öffentlichkeit seiner Sitzungen eine transparente und umfassende Föderalismusdiskussion. Wie Straub am Mittwoch, 5. Februar 2003, in Stuttgart ausführte, hat er einen entsprechenden Vorschlag in die Arbeitsgespräche zur Vorbereitung des am 31. März 2003 in Lübeck stattfindenden Föderalismus-Konventes eingebracht. Laut Straub handelt es sich bei dem Föderalismus-Konvent in Lübeck um ein staatspolitisches Novum. Erstmals kämen die Parlamentspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden aller 16 Länder zusammen, um zu beraten, wie man aus der derzeitigen bundesstaatlichen Schieflage herauskomme. Ziel des Föderalismus-Konventes sei eine Stärkung der Landesparlamente vor allem durch Rückverlagerung von Gesetzgebungszuständigkeiten, die an den Bund und an die Europäische Union abgewandert seien. „Aber nicht nur die Stellung der Landesparlamente, sondern der Länder insgesamt muss nach Auffassung der Vertreter der Landesparlamente verbessert werden“, betonte der Landtagspräsident. Dazu müssten Gemeinschaftsaufgaben abgeschafft und Mischzuständigkeiten entflochten werden. Es müsse wieder eine klare Zuordnung von Aufgaben und Kompetenzen geben. Von grundlegender Bedeutung hält Straub eine Reform des bundesstaatlichen Systems, die den jeweiligen Ebenen mehr Finanzautonomie gebe. Eine Finanzpolitik des goldenen Zügels, wie sie der Bund betreibe (Beispiel: Programm zur Finanzierung der Ganztagesschulen in Höhe von 4 Mrd. Euro) müsse künftig ausgeschlossen sein. Seinen Vorschlag, den Föderalismus-Konvent von Lübeck in neuer Form und Zusammensetzung fortzuführen, begründete Peter Straub damit, dass im jetzigen Konvent nur Mitglieder der Landesparlamente vertreten seien. Um eine möglichst hohe Wirkung zu entfalten und Erfolg zu haben, bedürfe es der Beteiligung des Bundes. „Deshalb empfehle ich dringend, sowohl die parlamentarischen und exekutiven Kräfte des Bundes als auch der Länder einzubinden“, so der Präsident. Abschließend sprach sich Straub dafür aus, die Arbeiten dieses Verfassungskonventes zeitlich so zu bemessen, dass dessen Ergebnisse und Gesetzgebungsvorschläge noch in die laufende 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages eingebracht und beraten werden können. Dann könnten die notwendigen Änderungen des Grundgesetzes noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden.