Wahlprüfungsausschuss befasst sich mit Einsprüchen gegen Landtagswahl 2016
Stuttgart. Mit den Einsprüchen gegen die Landtagswahl vom 13. März 2016 hat sich der Wahlprüfungsausschuss des 16. Landtags in seiner konstituierenden Sitzung am Donnerstag, 23. Juni 2016, befasst. Wie der neu gewählte Vorsitzende, der AfD-Abgeordnete Daniel Rottmann, im Anschluss an die Sitzung in Stuttgart mitteilte, wenden sich einige Einsprecher dagegen, dass ihnen die Teilnahme an der Wahl verweigert oder sie bei der Wahl behindert wurden. Einige Einsprecher ziehen auch einzelne Bestimmungen des Wahlrechts in Zweifel. Rottmann dankte den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Wahllokalen für die engagierte und sorgfältige Arbeit. Kein einziger Einspruch habe in diese Richtung gezielt.
Nach der Wahl von Daniel Rottmann (AfD) zum Ausschussvorsitzenden und von Wilhelm Halder (Grüne) zu dessen Stellvertreter behandelte das Gremium die insgesamt sieben Wahleinsprüche.
Eine weitere Sachaufklärung, so Vorsitzender Rottmann, habe der Ausschuss in allen Fällen für erforderlich gehalten. Deshalb sei die Landeswahlleiterin gebeten worden, zu den Einsprüchen Stellung zu beziehen. Nach Eingang der Stellungnahme werde der Wahlprüfungsausschuss voraussichtlich im September wieder zusammentreten und über die Wahleinsprüche entscheiden.