Wirtschaftsausschuss befasst sich unter anderem mit der Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. November 2023, mit einer ganzen Reihe aktueller Themen befasst. Wie der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) mitteilte, ging es unter anderem um die Mehrwertsteuer in der Gastronomie, um Aufwand, Kosten und Optimierungspotenzial bei der Corona-Soforthilfe-Abrechnung, die wirtschaftliche Entwicklung in Baden-Württemberg, die Zukunft der Leichtbauaktivitäten des Landes sowie um die Schadenersatzforderungen des Landes gegenüber der Expo-Projektgesellschaft.
Ausführlich beraten wurde ein Antrag der FDP/DVP zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie. „Im Ausschuss bestand weitreichende Einigkeit darüber, dass die Gastronomie ein wichtiger Wirtschaftszweig für Baden-Württemberg ist“, sagte Dr. Schweickert. Vor dem Hintergrund der hohen Inflation wäre die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf sieben Prozent auch über den 31. Dezember 2023 hinaus sinnvoll. Die Entlastungsmaßnahme sei zuletzt bis Jahresende 2023 verlängert worden. Eine dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sei jedoch in Anbetracht der Haushaltslage fiskalisch zweifelsfrei eine zusätzliche Belastung, so die Auffassung des Ministeriums. Einig war man sich darin, dass die Entscheidung, wie es mit der Mehrwertsteuer weitergeht, vom Bund zu treffen sei. Die Landesregierung habe zugesichert, so Dr. Schweickert, das zu respektieren, was der Bund aushandle. Dennoch forderte die Opposition eine Positionierung der Landesregierung in dieser Angelegenheit, so wie es beispielsweise auch Mecklenburg-Vorpommern vorgemacht hatte. Auch Aufwand, Kosten und Optimierungspotenzial bei der Corona-Soforthilfe-Abrechnung (ein Antrag der FDP/DVP) seien Gegenstand der Ausschussberatungen gewesen, berichtete Dr. Schweickert. Die Antragsteller erkundigten sich etwa nach den Hintergründen und dem Zustandekommen der Bagatellgrenze in Höhe von 250 Euro, bei deren Unterschreitung etwaige Rückzahlungen erlassen werden. Die Bagatellgrenze diene der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, gab der Vorsitzende die Auffassung des Ministeriums wieder. Bei Beiträgen unterhalb der Bagatellgrenze würde auf die Aufhebung des Bewilligungsbescheids verzichtet werden, somit entstünde gar kein Erstattungsanspruch. „Das Thema der Abrechnungen wird uns wohl noch Jahre beschäftigen“, bilanzierte Dr. Schweickert am Ende die Ausführungen des Ministeriums. Wie entwickelt sich das Bruttoinlandsprodukt in Baden-Württemberg? Mit welcher Konjunkturprognose wird in den kommenden zwei Jahren gerechnet? Diese und andere Fragestellungen sind in einem CDU-Antrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Baden-Württemberg zusammengefasst und die Antworten der Landesregierung vom Gremium beraten worden. „Als größtes Problem ist die Bereitstellung von Flächen ausgemacht worden“, berichtete der Ausschussvorsitzende. Es müsse genau überlegt werden, welche Maßnahmen zu treffen sind, um die wirtschaftliche Lage zu verbessern. Es seien vielfältige Krisen, die es zu bewältigen gelte. „Die Herausforderungen multiplizieren sich“, so Dr. Schweickert. Die Themen lauteten u.a. Ansiedlungsstrategie, Industrieland bleiben und klimaneutral werden, aber auch Ausbau der Infrastruktur und Fachkräftemangel. Außerdem hat sich der Wirtschaftsausschuss Dr. Schweickert zufolge mit einem Antrag der FDP/DVP befasst, der die Zukunft der Leichtbauaktivitäten des Landes thematisiert. Die Antragsteller wollten u.a. vom Ministerium wissen, wann und wie es zu der Entscheidung kam, eine „Geschäftsstelle Leichtbau für Baden-Württemberg“ auszuschreiben und neu zu vergeben. Aus Perspektive der Antragsteller hätten sich Fragen zu den Unterschieden der bisherigen und zukünftigen Leichtbau-Aktivitäten des Landes ergeben. Das Ministerium habe dargelegt, so der Ausschussvorsitzende, dass die Landesregierung Leichtbau weiterhin als wichtiges Zukunftsthema mit innovationspolitischer Relevanz betrachte. Kerninteresse des Landes sei die Innovationsförderung. Mit den im Land ansässigen starken Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollten innovative Leichtbaulösungen vorangebracht werden, die zur Gestaltung der aktuellen Transformation der Wirtschaft beitragen würden. Das Ministerium habe überdies vertraulich über den aktuellen Stand der Schadenersatzforderungen des Landes gegenüber der Expo-Projektgesellschaft berichtet. „Somit kam das Wirtschaftsministerium dem Informationsbedürfnis des Landtags entgegen, nachdem es zuvor jegliche Auskunft verweigert hatte“, so der Ausschussvorsitzende.