Wirtschaftsausschuss stimmt Änderung des Landesplanungsgesetzes zu
Umstritten: Regionalplanerische Vorgaben für Windkraftanlagen Stuttgart. Auf eine flexible, vereinfachte und einheitliche Regionalplanung zielt der Entwurf zum Landesplanungsgesetz, dem der Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 9. April 2003, mehrheitlich zugestimmt hat. Wie die Ausschussvorsitzende, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, mitteilte, hat der Gesetzentwurf seinen Schwerpunkt in der Anpassung des Landesplanungsgesetzes an das Raumordnungsgesetz des Bundes. Unterschiedliche Meinungen bestanden im Ausschuss laut Netzhammer insbesondere hinsichtlich der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen regionalplanerischen Vorgaben für Windkraftanlagen. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden soll durch das novellierte Gesetz die Reaktionsstärke der Regionalplanung mit verschiedenen organisatorischen Maßnahmen wesentlich verbessert werden. So soll für jede Aufstellung oder Fortschreibung generell ein einstufiges Planaufstellungsverfahren eingeführt werden. Ferner sollen der Planungsausschuss zum Beschlussorgan mit Satzungskompetenz für periphere Fälle aufgewertet und alle Zielabweichungsverfahren vom Wirtschaftsministerium auf die Regierungspräsidien delegiert werden. „Besonders begrüßenswert an dem neuen Gesetz ist der Umstand, dass die Öffentlichkeit in das Regionalplanaufstellungsverfahren einbezogen wird“, betonte Netzhammer. Dadurch werde die Wirksamkeit der Regionalplanung gegenüber privilegierten Außenbereichsvorhaben, etwa gegenüber Windkraftanlagen, sichergestellt. Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der Fraktion GRÜNE richteten sich nach Angaben Netzhammers unter anderem gegen die in dem Gesetzentwurf vorgesehene ersatzlose Aufhebung von Richtwerten zur Siedlungsstruktur, gegen die Verpflichtung zur Regionalplanung für Windkraftstandorte sowie gegen die Festlegung von Vorranggebieten bzw. Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen. Diese Anträge hätten jedoch keine Mehrheit gefunden, so die Ausschussvorsitzende abschließend.