Wissenschaftsausschuss:

Vergleich im Fall Friedl nicht vollziehen Stuttgart. Die zwischen dem Land Baden-Württemberg und Professor Dr. Friedl geschlossene Vereinbarung vom 20. Februar 2009 soll im Lichte des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. April 2009 in seiner bisherigen Form nicht vollzogen werden. Zudem soll das Disziplinarverfahren fortgeführt und alle rechtlichen Ansprüche offen gehalten werden. Diese Forderungen enthält ein interfraktioneller Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP/DVP, dem der Wissenschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 30. April 2009, einmütig zugestimmt hat. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der FDP/DVP-Abgeordnete Dieter Kleinmann, mitteilte, hat Minister Frankenberg zugesichert, die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten im Sinne des Antrags sorgfältig zu prüfen.