Zustimmung im Finanzausschuss

Die Sanierung von Universitätsgebäuden soll Vorrang haben vor weiterem Ausbau Stuttgart. Der Sanierung der Universitätsbauten in Baden-Württemberg soll vor dem weiteren Ausbau solcher Gebäude Priorität eingeräumt werden. Einen entsprechenden Vorschlag des Rechnungshofs hat der Finanzausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 7. April 2005, aufgegriffen und als Beschlussempfehlung an das Plenum weitergeleitet. „Die für den Hochschulbau zur Verfügung stehenden Mittel müssen auf Sanierungsaufgaben konzentriert werden“, betonte Ausschussvorsitzender Herbert Moser (SPD). Nach Schätzungen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauämter bzw. Universitätsbauämter liegt der Sanierungsbedarf für die baden-württembergischen Universitätsgebäude bei rund 2,4 Mrd. Euro. Laut Rechnungshof könnte das Sanierungsprogramm durch Umschichtung im Bauhaushalt und Vorrang der Sanierungsaufgabe, durch Beteiligung der Universitäten an der Finanzierung sowie unter Umständen durch alternative Finanzierungsmodelle in etwa zehn Jahren abgewickelt werden. Laut Moser wird die Landesregierung in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses aufgefordert, alle Möglichkeiten zur Übernahme der Vorschläge des Rechnungshofes zu prüfen. Insbesondere sollten bei der Umsetzung des Sanierungsprogramms alle Kosteneinsparpotentiale ausgeschöpft werden. Unter diesem Aspekt sollten zum einen die Anforderungen von Flächen und Qualitäten im Rahmen einer zeitnahen Bestandsaufnahme und kritischen Bedarfsanalyse eingehend begutachtet werden, zum anderen sollten bei den einzelnen Baumaßnahmen überzogene Standards vermieden werden. Darüber hinaus solle den Universitäten zur wirtschaftlichen Optimierung der Flächeninanspruchnahme eine finanzielle Mitverantwortung für die geforderten Flächen und Qualitäten übertragen werden. „Diese Beschlussempfehlung ist außerordentlich wichtig und hat eine große politische Bedeutung für die Sicherung des Hochschulstandortes Baden-Württemberg“, betonte der Ausschussvorsitzende. Einen Bericht der Landesregierung über die Prüfung und den Vollzug des Sanierungsprogramms erwarte der Landtag bis Ende Dezember 2005, erklärte Moser abschließend.