Josef „Sepp“ Jakob:
Büste von Franz Gurk

Büste von Franz Gurk
Foto: LTBW
Büste von Camill Wurz

Büste von Camill Wurz
Foto: LTBW
Josef „Sepp“ Jakob (1925–1993)
Gleich zwei der ehemaligen Landtagspräsidenten wurden als Porträtköpfe von Sepp Jakob für das Landtagsgebäude festgehalten. 1969 schuf er den Bronzekopf von Franz Gurk, 1979 den von Camill Wurz. In diesen Jahren galt Jakob als versierter freischaffender Künstler, dessen langjährige Arbeit an der Freiburger Münsterbauhütte ihm den nötigen Freiraum ließ und zugleich sein regionales Renommée förderte.
Seine Anfänge waren weitaus bescheidener. Geboren wurde Jakob als Sohn eines Hilfsarbeiters und einer Hausfrau im Jahr 1925 im westbayrischen Ottobeuren, einem Dorf, dessen Berühmtheit von einem großen Benediktinerkloster herrührt. Wurde ihm die künstlerische Laufbahn auch nicht in die Wiege gelegt, so zeigte er bereits als junger Mann Interesse an der gestalteten Form. Aus einem im Herbst 1942 erstellten Lehrgangszeugnis der Hitlerjugend (HJ) wird ersichtlich, dass Sepp Jakob zu diesem Zeitpunkt bereits eine Steinmetzlehre absolvierte oder sie bereits abgeschlossen hatte.
Jakob war am 20. April 1937 in die HJ eingetreten und wurde als 17-jähriger ein sogenannter Rottenführer – ein unterer Führungsrang mit Leitung von fünf bis sieben Jugendlichen. In dem Zeugnis wird ihm eine insgesamt mäßige Leistung im Geländedienst und im Schießen, zudem eine „etwas lasche Haltung“ bescheinigt. Er sei aber „ein guter Charakter, guter Kamerad. Anlagen vorhanden, noch ungefestigt“. Keine drei Monate später bewarb sich der in Memmingen lebende Jakob um Aufnahme in die NSDAP, die dem gerade volljährig gewordenen jungen Mann zu Hitlers Geburtstag am 20. April 1943 gewährt wurde.
Dieses Anpassungsverhalten war nicht untypisch für seine Generation. Was aber genau Jakob zu diesem Schritt motiviert hatte, ob Überzeugung oder Mitläufertum, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Die darin zum Ausdruck gebrachte Identifikation mit der Ideologie des NS-Regimes folgte auf eine Kindheit und Jugend, die vollständig in die Zeit der Diktatur fielen. Von der NSDAP-Mitgliedschaft hat Jakob jedenfalls aufgrund seines Alters kaum noch Vorteile davontragen können.
Falls ihm nach Kriegsende, im Zuge der Entnazifizierung Deutschlands, seine Parteimitgliedschaft zur Last gelegt wurde, dann nur vorübergehend. Denn sein Fall wäre in der amerikanischen Besatzungszone unter das dort geltende Jugendamnestiegesetz gefallen: Alle nach 1919 Geborenen, die in die NSDAP oder in eine ihrer Unterorganisationen eingetreten waren, wurden als Opfer der nationalsozialistischen Indoktrination und als noch formbare Mitglieder der Gesellschaft betrachtet und von weiterer Bestrafung verschont. Auch in der französischen Besatzungszone, zu der Jakobs späterer Wohnort Freiburg i. Br. zählte, wurden Jugendliche meist nicht rechtlich verfolgt. Zu Sepp Jakob sind jedoch keine Entnazifizierungsakten bekannt.
Erst in der Nachkriegszeit begann Jakob eine systematische Ausbildung als Bildhauer. Von 1949 bis 1951 besuchte er die Meisterschule für Stein-, Holz- und Bildhauer in Freiburg i. Br. Diese Einrichtung spielte in den frühen Jahren der Bundesrepublik eine wichtige Rolle für die handwerklich-künstlerische Ausbildung im Bereich der Bildhauerei. Hier festigte und entwickelte Jakob seine technischen und gestalterischen Grundlagen, die für seine spätere Tätigkeit prägend sein sollten.
Zwischen 1954 und 1985 war Jakob als Werk- bzw. als Hüttenmeister an der Münsterbauhütte „Unserer lieben Frau“ in Freiburg i. Br. beschäftigt. Ab den 1960er Jahren war er auch als freischaffender Künstler aktiv, dessen Werke sich durch eine sachlich-handwerkliche Fertigkeit auszeichnen.

Portrait von Franz Gurk
© Landesmedienzentrum BW
Franz Gurk (1898–1984)
Präsident des Landtags von Baden-Württemberg (1960–1968)
Das Ende des „Dritten Reiches“ erlebte Franz Gurk, der 1939 zum Kriegsdienst eingezogen worden war, als leitender Verwaltungsbeamter eines Reservelazaretts in Freiburg. Er kam in französische Kriegsgefangenschaft, in der er in Donaueschingen seine Tätigkeit in der Lazarettverwaltung fortsetze. Die Stadtverwaltung Karlsruhe, bei der er schon seit dem Vorabend des Ersten Weltkriegs tätig gewesen war, bemühte sich mehrfach bei der Militärregierung um Gurks Entlassung aus der Gefangenschaft, die schließlich im September 1945 erfolgte. Im Oktober nahm er seinen Dienst in Karlsruhe wieder auf, zunächst in der Personalabteilung der Stadt, anschließend als kommissarischer Leiter der Kämmerei. Seine berufliche Reintegration geriet jedoch ins Stocken, als die US-amerikanische Militärregierung im Zuge der politischen Überprüfung des städtischen Personals darauf aufmerksam wurde, dass Gurk Mitglied der NSDAP gewesen war. Auf ihre Anordnung entließ ihn der Karlsruher Oberbürgermeister Hermann Veit im März 1946.
Um seine Wiedereinsetzung möglich zu machen, musste sich Gurk vor der Spruchkammer Karlsruhe rechtfertigen. Dass er ein Gegner der nationalsozialistischen Machtübernahme gewesen war, konnte er mit Verweis auf seine frühe politische Biographie darlegen. Er war seit 1920 Mitglied der Zentrumspartei gewesen und hatte sich lokalpolitisch betätigt: seit 1926 als Stadtverordneter im Karlsruher Bürgerausschuss und seit 1928 auch als Parteiredner. Dabei hatte Gurk mehrfach gegen den wachsenden Rechtsradikalismus Stellung bezogen, wie mit abwertenden Nennungen seines Namens in der NSDAP-Parteipresse zu belegen war. Sein Engagement für den politischen Katholizismus – 1932 war er in den Karlsruher Kreisrat gewählt worden – brachte ihm nach dem Systemwechsel von 1933 Schwierigkeiten: Im Juni 1934 wurde er in der Karlsruher Stadtverwaltung vom Personal- in das politisch weniger wichtige Rechnungsprüfungsamt abgeschoben.
Gurk arrangierte sich mit dieser Situation, in der ihm berufliche Aufstiegschancen verwehrt blieben, und dokumentierte mit dem Eintritt in mehrere nationalsozialistische Organisationen politische Konformität: Fördermitgliedschaft der SS, NS-Kriegsopferversorgung, NS-Reichskriegerbund, NS-Volkswohlfahrt und Reichsluftschutzbund, bei dem er als Luftschutzlehrer tätig war. Anders als viele Beamte trat Gurk 1937, als die Partei wieder für Neumitglieder geöffnet wurde, nicht in die NSDAP ein. Dies holte er aber 1941 nach, als er sich von einer Parteimitgliedschaft Schutz vor einer Versetzung aus dem Lazarettdienst an die Front versprach. Möglicherweise spielte dabei auch die Hoffnung auf eine Beförderung eine Rolle, denn Gurk zeigte Ehrgeiz und absolvierte nebenher ein Studium der Volkswirtschaft. Die parteiseitigen Bedenken gegen seine Person ließen sich indes nicht aus der Welt schaffen: 1943 sprach sich das Gaupersonalamt der NSDAP gegen eine Beförderung aus, weil Gurks konfessionelle Bindungen Zweifel an seiner politischen Gesinnung begründeten.
In seinem Entnazifizierungsverfahren überzeugte Gurk die Spruchkammer davon, dass seine Mitgliedschaften in der NSDAP und den ihr zugehörigen Organisationen nur defensive Anpassungsgesten gewesen seien, um sich selbst und seiner Familie mit der beruflichen Stellung den Lebensunterhalt zu sichern und um sich zudem Freiräume zu schaffen, wenigstens im Kleinen gegen den Nationalsozialismus zu arbeiten. Gurk führte in diesem Zusammenhang seine Vorstandsmitgliedschaft in einem katholischen Männerverein und seine Mitgliedschaft im Stiftungsrat einer katholischen Gemeinde an sowie Gespräche mit Oppositionellen, die mit den Verschwörern des 20. Juli 1944 in Kontakt standen. Mit dem Votum der Spruchkammer Karlsruhe, die ihn im November 1946 in die Gruppe der „Mitläufer“ einreihte, gab sich Gurk nicht zufrieden. Im Januar 1947 erlangte er in einer Revision die Einreihung in die Gruppe der „Entlasteten“. Für seine berufliche Rehabilitation wäre dies nicht nötig gewesen, denn bereits als „Mitläufer“ konnte er in die Karlsruher Stadtverwaltung zurückkehren, in der er einige Jahre später zum Ersten Bürgermeister und Wirtschaftsdezernenten aufstieg.
Bereits während seiner Entnazifizierung trat Gurk in die CDU ein, in der er im Mai 1950 den Vorsitz des Kreisverbandes Karlsruhe übernahm. Ein Jahr später wurde er Vorsitzender des CDU-Landesverbands Nordbaden, und 1952 rückte er in den Bundesvorstand der CDU auf, dem er bis 1969 angehörte. 1952 wurde Gurk in die Verfassunggebende Landesversammlung von Baden-Württemberg gewählt. Dem Landtag in Stuttgart gehörte er 20 Jahre bis 1972 an. Zum Landtagspräsidenten wurde Gurk 1960 gewählt; er amtierte in zwei Legislaturperioden.

Portrait von Camill Wurz
© Landesmedienzentrum BW
Camill Wurz (1905–1986)
Präsident des Landtags von Baden-Württemberg (1968–1976)
Camill Wurz, der den gesamten Krieg hindurch als Flak-Offizier, unter anderem in Nordafrika, gedient hatte, stand vor einer ungewissen beruflichen Zukunft, als er im Sommer 1945 aus dreimonatiger britischer Kriegsgefangenschaft entlassen wurde. Im zivilen Leben war er Amtsrichter in Bretten gewesen; eine Beförderung zum Oberamtsrichter in Bruchsal war 1941 ausgesprochen worden, ohne dass er die Stelle aufgrund seines Kriegsdienstes hätte antreten können. Auch nun war dies nicht möglich, da er auf Anordnung der US-amerikanischen Militärregierung wegen seiner früheren NSDAP-Mitgliedschaft aus dem Amt entlassen wurde.
Wurz kam stattdessen als Richter in Donaueschingen in der französischen Besatzungszone unter, da dort die Bestimmungen für die Beschäftigung NS-belasteter Juristen weniger streng waren. Allerdings wurde er auch dort am Jahresende 1946 als Richter entlassen – nicht aus Gründen, die mit seiner Person zu tun hatten, sondern weil nach einem Justizskandal in Freiburg um einen zur NS-Zeit amnestierten rechtsradikalen Mörder die Zulassung von Juristen in Baden neu geregelt wurde. Infolgedessen musste sich Wurz in der US-amerikanischen Besatzungszone in einem Spruchkammerverfahren für seine politische Biografie rechtfertigen.
Wurz, der sich nach seinem Abitur in Offenburg 1924 während der französischen Besatzung der Stadt zeitweilig rechtsradikalen Organisationen (Nationalsozialistische Freiheitsbewegung, Bund Wiking) angeschlossen hatte, war während seines Studiums der Rechtswissenschaften nicht mehr politisch hervorgetreten. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme passte Wurz, der 1933 zunächst als Staatsanwalt in den badischen Justizdienst eintrat und kurz darauf das Richteramt in Bretten übernahm, sich den politischen Verhältnissen an, so wie es von Beamten allseits erwartet wurde. Er sammelte Mitgliedschaften des NS-Rechtswahrerbundes, der NS-Volkswohlfahrt und des Reichsluftschutzbundes sowie, seinen persönlichen Interessen folgend, des Volksbunds für das Deutschtum im Ausland und des Reichskolonialbunds, für den er in Bretten auch als Funktionär amtierte. 1937, als die NSDAP wieder für Neumitglieder geöffnet wurde und Angehörige des öffentlichen Dienstes in großer Zahl hineinströmten, wurde auch Wurz Parteimitglied.
In seinem Spruchkammerverfahren, das seit Mai 1947 in Karlsruhe geführt wurde, erklärte Wurz, der Eintritt in die NSDAP sei für ihn alternativlos gewesen: Gerade als Richter an einem kleinen Amtsgericht habe er nur so seine Autorität gegenüber den lokalen Parteistellen behaupten können. Innerlich habe er dem Nationalsozialismus immer ferngestanden, und auch auf seine Amtsführung als Richter habe die Parteimitgliedschaft keinerlei Auswirkungen gehabt. Hierfür brachte er mehrere Entlastungszeugnisse anderer Richter und Rechtsanwälte vor. Einigen Erklärungsbedarf gab es hinsichtlich des Amtes, das er im NS-Kolonialbund innegehabt hatte. Wurz konnte aber die Spruchkammer davon überzeugen, dass dies nur ein belangloses lokales Titularamt gewesen sei und er keinerlei Propaganda im Sinne des Nationalsozialismus betrieben habe. Sein kurzzeitiges frühes Engagement für den 1924 mit einem Parteiverbot belegten Nationalsozialismus, das in seinen Personalakten dokumentiert war, kam in der Entnazifizierung nicht zur Sprache. Die Spruchkammer Karlsruhe stufte Wurz im September 1947 als „Mitläufer“ ein.
Mit diesem Spruchkammerbescheid wäre für Wurz die Rückkehr in den Justizdienst des Landes Württemberg-Baden möglich gewesen. Er entschied sich jedoch für eine Tätigkeit als freier Rechtsanwalt und wurde 1948 beim Landgericht Offenburg zugelassen. Bei dieser Entscheidung gegen die Fortsetzung einer Laufbahn im öffentlichen Dienst mag eine Rolle gespielt haben, dass Wurz damals mit einigen justizpolitischen Entwicklungen, insbesondere auf dem Feld der Entschädigung von NS-Unrecht, nicht einverstanden war. Jedenfalls beschäftigte sich die Badische Rechtsanwaltskammer 1949 missbilligend mit einem Artikel „Wiedergutmachung oder neues Unrecht“, den Wurz veröffentlicht hatte und der wegen mutmaßlicher antisemitischer Tendenzen in Justizkreisen einige Aufmerksamkeit erregte.
1947 trat Wurz in die CDU ein. 1951 wurde er Vorsitzender des Kreisverbandes Baden-Baden und gewann damit eine parteiinterne Hausmacht, die ihm einen Aufstieg in die Landespolitik ermöglichte. 1956 wurde er erstmals in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt, dem er bis 1976 angehörte. Von 1960 bis 1968 führte er die Fraktion der CDU als Vorsitzender, anschließend amtierte er in zwei Wahlperioden bis 1976 als Landtagspräsident.