NS-Bezüge der Kunst im Haus des Landtags

Portraitbüsten ehemaliger Landtagspräsidenten
Foto: LTBW
Kunst im Landtag: Geschichte und Erinnerung
Von Dr. Leonie Beiersdorf, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe*
und Prof. Dr. Frank Engehausen, Historisches Seminar, Universität Heidelberg*
Kunst im öffentlichen Raum erfüllt nicht nur ästhetische Zwecke, sondern hat weitergehende Absichten. Mit künstlerischen Mitteln sollen auch Sachverhalte dargestellt, Ideen veranschaulicht oder Erinnerungen hervorgerufen werden. Das gilt auch für die Kunstwerke im Landtag von Baden-Württemberg. So stehen beispielsweise die Porträtbüsten früherer Landtagspräsidenten und das ebenfalls im Foyer platzierte Triptychon in den deutschen Nationalfarben für die Selbstdarstellung des Parlaments und die Eigendeutung seiner Geschichte.
Selbstdarstellung und historische Deutung sind nicht statisch. Deshalb ist es nötig, den Blick auf ihre Entstehungsumstände zu richten. Dies ist das Anliegen der hier zusammengestellten Texte zu den Personen, die durch die Kunstwerke im Landtag präsent sind: zu den Künstlerinnen und Künstlern ebenso wie zu den porträtierten Politikern. Die Texte wollen aber kein Lexikon zur Kunst im Landtagsgebäude sein. Sie konzentrieren sich in der Auswahl der Personen und in der Gestaltung der biographischen Skizzen vielmehr auf die Bezüge zum Nationalsozialismus.
Die Bezüge der Kunstwerke zum Nationalsozialismus sind vielfach erkennbar. Besonders prägnant ist das bei der im Zentrum des Foyers aufgestellten Büste. Das Porträt des ehemaligen Staatspräsidenten des Landes Württemberg, Eugen Bolz, der von den Nationalsozialisten zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde, stammt von einem Künstler – Fritz von Graevenitz –, dessen Name sich auf der „Gottbegnadetenliste“ findet. Mit dieser Liste gewährten die Nationalsozialisten 1944 aus ihrer Sicht herausragenden Kulturschaffenden besonderen Schutz. Es kann heute irritieren, dass ein Profiteur des NS-Staates ein Opfer desselben portraitiert. Doch ist es ein Spiegel der damaligen Zeit, in der es weithin personelle Kontinuitäten aus der NS-Zeit gab. Die künstlerische Gestaltung des Landtagsgebäudes begann 15 Jahre nach dem Untergang der nationalsozialistischen Diktatur. Verantwortlich war ein im September 1960 konstituierter Ausschuss, dem neben dem Landtagspräsidenten und Vertretern der Fraktionen drei Ministerialbeamte und mehrere Kunstsachverständige angehörten.
In ihre Entscheidungen spielten in doppelter Hinsicht persönliche Erfahrungen hinein: Sie hatten selbst im nationalsozialistischen Deutschland gelebt und dort Anpassungsleistungen erbringen müssen, um ihre Karriere machen oder fortsetzen zu können. Zudem hatten sie – teilweise in herausgehobenen Positionen des öffentlichen Lebens – miterlebt, was wenige Jahre nach dem Untergang des „Dritten Reiches“ geschichtspolitischer Konsens wurde: die eigene Diktaturvergangenheit generell zu bagatellisieren und individuelle Belastungen zu beschweigen. Sofern es sich nicht um hohe Stellungen im Parteiapparat der NSDAP oder um direkte Beteiligung an Verbrechen handelte.
Dass in diesem Kontext nicht diskutiert wurde, wie sich die beauftragten Künstler und Künstlerinnen sowie die porträtierten Politiker in der Zeit des Nationalsozialismus verhalten hatten, heißt nicht, dass es auch für heutige Besucherinnen und Besucher des Landtags ohne Belang sein müsste. Wer sich für ihre Lebensläufe zwischen 1933 und 1945 interessiert und erfahren möchte, wie sie sich in diesen Jahren in dem breiten Spektrum von Distanz zur Diktatur, partiellem Konsens und opportunistischem Mitmachen positionierten, dem werden hier biografische Skizzen geboten – getrennt nach Kunstschaffenden und Politikern sowie alphabetisch sortiert. Erfasst sind alle Personen, die die Zeit des Nationalsozialismus oder zumindest einen Teil von ihr im Erwachsenenalter erlebt haben.
Ausführlichere Informationen mit Quellen- und Literaturverweisen sowie vergleichenden Bemerkungen zu den beiden Personengruppen bietet das Gutachten „NS-Bezüge der im Landtag von Baden-Württemberg ausgestellten Kunstwerke“:
NS-Bezüge der im Landtag von Baden-Württemberg ausgestellten Kunstwerke(Dokument) (PDF, 6 MB)
Es ist Teil eines Forschungsprojekts zur NS-Vergangenheit der südwestdeutschen Landtagsabgeordneten nach 1945. Das Projekt wurde im Februar 2024 auf Initiative von Landtagspräsidentin Muhterem Aras vom Präsidium des Landtags beschlossen, von der Baden-Württemberg Stiftung gefördert und von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter Begleitung eines Wissenschaftlichen Beirates durchgeführt.
*(Verfasser des Gutachtens „NS-Bezüge der im Landtag von Baden-Württemberg ausgestellten Kunstwerke“)
Künstler und Kunstwerke
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Gisela Bär: Büste von Carl Neinhaus (Link)
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Gertrud von Berg: Büste von Erich Ganzenmüller (Link)
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David Fahrner: Büste von Karl Gengler (Link)
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Jakob Wilhelm Fehrle: Büste von Wilhelm Keil (Link)
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Fritz von Graevenitz: Büste von Eugen Bolz (Link)
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Josef „Sepp“ Jakob: Büsten von Franz Gurk und Camill Wurz (Link)
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Otto Herbert Hajek: Triptychon „Paraphrasen zu den Nationalfarben“ (Link)
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Walter Schelenz: Büste von Karl Person (Link)
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Hermann Stadelmaier/Walter Brudi: Großes Landeswappen (Link)