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143/2013 - 17. Oktober 2013, 17:01 Uhr
Im Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

Unterschiedliche Auffassungen über Beflaggungsaktion am Stuttgarter Neuen Schloss

 

Stuttgart. Welche Institutionen haben das Recht, bei größeren Veranstaltungen ihre Fahnen auf dem Stuttgarter Neuen Schloss, einem Dienstgebäude des Staatsministeriums und Sitz des Finanz- und Wirtschaftsministeriums, hissen zu dürfen? Mit dieser Frage befasste sich der Finanz- und Wirtschaftsausschuss am Donnerstag, 17. Oktober 2013, anlässlich eines entsprechenden Antrags der CDU-Fraktion. Wie Ausschussvorsitzender Karl Klein (CDU) mitteilte, nimmt der Antrag Bezug auf das Hissen der sogenannten „Regenbogenfahne“ auf dem Neuen Schloss während des Christopher Street Days vom 26. bis 28. Juli 2013. Laut Landesregierung sei diese Beflaggung rechtlich zulässig gewesen, so Klein.

„Mit dem Antrag sollte die Rechtslage und der Geltungsbereich der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums zur Beflaggung der Dienstgebäude vom August 2011 geklärt werden“, erläuterte der Ausschussvorsitzende. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft habe nämlich seinerzeit erklärt, die Beflaggungsaktion sei einmalig gewesen, für andere Gruppierungen sei das nicht vorgesehen.

Die Landesregierung habe in ihrer Stellungnahme die Ansicht vertreten, dass die Beflaggung mit der Regenbogenfahne nicht im Widerspruch zur Verwaltungsvorschrift stehe, berichtete Klein. Denn das Hissen von Flaggen, die symbolische Inhalte und Werte vermitteln und nicht von staatlichen Körperschaften oder Organisationen verwendet werden, sei nicht Gegenstand dieser Regelung. Es habe sich der Landesregierung zufolge um ein einmaliges und auf das Neue Schloss in Stuttgart lokal begrenztes Ereignis und ein Signal für Toleranz und Vielfältigkeit des Landes auf Veranlassung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft gehandelt. Zur Frage der Antragsteller, ob es beispielsweise möglich wäre, an Fronleichnam oder an evangelischen Kirchentagen die entsprechenden Kirchenflaggen oder am Tag der Stuttgarter Charta der Heimatvertriebenen die Flagge des Bundes der Vertriebenen oder an Parteitagen die jeweilige Parteiflagge der im Landtag vertretenen Parteien auf dem Neuen Schloss aufzuziehen, habe die Landesregierung geantwortet, dass die Entscheidungen im Einzelfall getroffen würden.

Einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, wonach es wünschenswert wäre, dass Oberste Landesbehörden nur die Landesdienstflagge, die Europaflagge und die Bundesflagge sowie bei besonderen Anlässen die Flaggen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, die Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete sowie Flaggen internationaler und überstaatlicher Organisationen setzen dürfen, fand nach Angaben Kleins im Finanz- und Wirtschaftsausschuss keine Mehrheit. 

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