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75/2014 - 30. April 2014, 15:01 Uhr
Sitzung am 30. April 2014

Herrmann: Schlussbericht des Untersuchungsausschusses „EnBW-Deal“ wird frühestens nach den Pfingstferien beraten

Votum für Aufhebung der Geheimhaltungsbedürftigkeit von Morgan Stanley-Akten

Stuttgart. Der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses „EnBW-Deal“ kann im Plenum des Landtags frühestens nach den Pfingstferien beraten werden. Dies hat sich in der heutigen Sitzung des Gremiums herausgestellt, wie dessen Vorsitzender, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann, mitteilte.

Nach Angaben Herrmanns hat der Ausschuss beschlossen, sich an die Investmentbank Morgan Stanley zu wenden mit der Bitte, die Geheimhaltungsbedürftigkeit der von der Staatsanwaltschaft im März 2014 dem Ausschuss überlassenen Unterlagen aufzuheben. Gleichzeitig werde der Ausschuss die Landesregierung auffordern, sich als Vertragspartner von Morgan Stanley für dieses Anliegen einzusetzen. Die Aufhebung der Geheimhaltungsbedürftigkeit habe Morgan Stanley bislang verweigert, erläuterte der Ausschussvorsitzende.

Die Berichte der Landtagsverwaltung über das „Gutachten zur Bewertung von EnBW zum 6. Dezember 2010“ von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser, über ein weiteres Ergänzungsgutachten ebenso von Ballwieser sowie über die Protokolle der Vernehmungen von Zeugen der Électricité de France (EdF) wurden Herrmann zufolge im Ausschuss nicht beraten. Vielmehr seien die Mitglieder des Gremiums gebeten worden, ihre Änderungswünsche und Ergänzungen bis zur nächsten Sitzung mitzuteilen. Diese Änderungen sollten dann in die Berichte aufgenommen werden.

Auf einstimmigen Beschluss des Ausschusses wurde die Landesregierung aufgefordert zu prüfen, ob die Geheimhaltungsbedürftigkeit des Gutachtens der Kölner Rechtsanwaltskanzlei CBH aufgehoben werden kann. Dieses Gutachten war im Auftrag der Landesregierung 2012 erstattet worden um festzustellen, ob dem Land Schadensersatzansprüche gegen am Aktienerwerb beteiligte Personen zustehen.

Wie Herrmann erklärte, wird der Ausschuss am 14. Mai beziehungsweise – sofern erforderlich – am 4. Juni 2014 nochmals zusammenkommen. „Damit kann der Schlussbericht frühestens nach den Pfingstferien beraten werden“, so Ausschussvorsitzender Klaus Herrmann.

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