Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“ bittet Vertreter der Fraktionen des Kontrollgremiums des Bundestags erneut um Einsicht in nicht öffentlichen „Corelli“-Bericht
Drexler: „Corelli“-Bericht ist für Aufklärungsarbeit des Stuttgarter Ausschusses unverzichtbar
Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“ des Landtags hat die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags erneut darum gebeten, dem Ausschuss auch den nicht öffentlichen Bericht des Sachverständigen des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Rechtsanwalt Jerzy Montag, zum V-Mann „Corelli“ zu übermitteln. In einem Schreiben an Vertreter der Fraktionen stellt der Ausschuss die enorm große Bedeutung einer Einsicht in diesen Bericht für die Aufklärungsarbeit dar und ersucht darum, das Anliegen nochmals zu prüfen. „Der V-Mann‚ ‚Corelli‘ hat in mehrfacher Hinsicht eine hohe Relevanz für die Untersuchungen in Baden-Württemberg“, sagte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler MdL (SPD), am Donnerstag, 26. November 2015, in Stuttgart. Eine Einsicht in den nicht öffentlichen Bericht sei für das Stuttgarter Gremium deshalb unverzichtbar.
Der Vorsitzende des Bundestagsgremiums habe bereits zu einem früheren Zeitpunkt erklärt, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht komme, führte Drexler aus. Die äußerst restriktive Haltung des Gremiums sei aus Sicht des Untersuchungsausschusses nicht nachvollziehbar. Bei der Aufklärung der Taten des NSU sei es unabdingbar, dass die unterschiedlichen damit befassten Gremien und Institutionen vertrauensvoll zusammenarbeiteten und versuchten, sich gegenseitig zu unterstützen. „Nur so kann es bei der Vielzahl der zuständigen Stellen gelingen, ein möglichst vollständiges Bild der Geschehnisse zu erarbeiten“, betonte Drexler. Der Ausschuss habe zu Beginn seiner Aufklärungsarbeit vereinbart, zur Vermeidung von Doppelungen die Ergebnisse des Sonderermittlers abzuwarten.
Unverständlich und ärgerlich sei die Verweigerungshaltung auch deshalb, weil der nicht öffentliche Bericht offensichtlich einigen Presseorganen vorliege und der Ausschuss mit Aussagen aus dem Bericht konfrontiert werde, so der Ausschussvorsitzende. Von den aufarbeitenden Gremien sei immer wieder kritisiert worden, dass die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex nicht ausreichend funktioniert habe. „Es ist daher für unseren Ausschuss und auch die Öffentlichkeit völlig unverständlich, wenn nun das Parlamentarische Kontrollgremium selbst den Untersuchungsausschüssen wichtige Informationen vorenthält“, sagte Drexler. Presseberichten sei zu entnehmen gewesen, dass der Vorsitzende des Kontrollgremiums sich für die Vorlage des nicht öffentlichen Berichts an die Landtage ausgesprochen habe. Erst eine Abstimmung in dem Gremium habe dazu geführt, dass dies nicht geschehe.
Bereits am Dienstag, 24. November 2015, hat Wolfgang Drexler mitgeteilt, dass man die bislang restriktiv ausgestaltete Aussagegenehmigung des Sonderermittlers für nicht akzeptabel halte und um eine Erweiterung bitte. Rechtsanwalt Jerzy Montag werde am Freitag, 26. November 2015, im Stuttgarter Untersuchungsausschuss zum „Corelli“-Bericht befragt, führte der Vorsitzende aus. Die Aussagegenehmigung sei allerdings durch das Parlamentarische Kontrollgremium am heutigen Donnerstagmorgen, 26. November 2015, nochmals weiter eingeschränkt worden, kritisierte Drexler.