Beschluss des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW II“
Parlamentarischer Berater der AfD-Fraktion soll im Herbst als Zeuge im Untersuchungsausschuss vernommen werden
Stuttgart. In der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am Montag, 17. Juli 2017, hat sich der Untersuchungsausschuss „Das Unterstützerumfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und Fortsetzung der Aufarbeitung des Terroranschlags auf die Polizeibeamten M. K. und M. A. (Rechtsterrorismus/NSU BW II)“ mit einem Gutachten der Landtagsverwaltung befasst. Inhalt war die Frage, ob ein parlamentarischer Berater der AfD-Fraktion, welcher im laufenden Untersuchungsausschuss bereits als Zeuge vernommen wurde, als wissenschaftlicher Mitarbeiter für den Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW II“ tätig sein darf, wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Wolfgang Drexler MdL, am Dienstag, 18. Juli 2017, mitteilte. Dies sei eine Frage mit besonderer Relevanz, da das Kontrollgremium am gleichen Tag einen Beweisbeschluss über die Vernehmung dieses Fraktionsmitarbeiters gefasst habe.
Bei dem Mitarbeiter handelt es sich um einen zu einem früheren Zeitpunkt vernommenen Zeugen zum Thema „Anwesenheit von ausländischen Nachrichtendiensten an der Theresienwiese in Heilbronn am 25. April 2007“. Heute ist er Mitarbeiter der AfD-Fraktion für den Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU II“. Im Vorfeld der gestrigen Ausschusssitzung äußerte Herr K., Erkenntnisse zum Funkzellenkomplex aus seiner früheren beruflichen Tätigkeit zu haben. „Dem müssen wir nachgehen“, so der Vorsitzende Wolfgang Drexler. Dieser Meinung waren auch die übrigen Ausschussmitglieder und beschlossen einstimmig, den parlamentarischen Berater der AfD-Fraktion nach der Sommerpause als Zeugen zu vernehmen, mit der Folge, dass er bis zum Zeitpunkt seiner Vernehmung von der Akteneinsicht, die seinen Vernehmungskomplex betreffen, ausgeschlossen ist.
In der Sitzung am Montag gingen die Abgeordneten bis in die Abendstunden ihrem Untersuchungsauftrag nach und mussten sich mit der immer wieder bei Zeugen aus der rechten Szene zu findenden „partiellen Amnesie“ auseinandersetzen. Der Zeuge M. M. F., der unentschuldigt seiner Zeugenladung für die Sitzung im Juni fernblieb, woraufhin der Untersuchungsausschuss beim Amtsgericht Stuttgart ein Ordnungsgeld gegen den Zeugen beantragte, leistete seiner erneuten Ladung gestern Folge. Nach Auffassung des Vorsitzenden Wolfgang Drexler ist der Zeuge eine zentrale Verbindungsstelle zwischen einer Ludwigsburger Neonazi-Clique und dem NSU-Trio sowie dessen Umfeld in Ostdeutschland. Trotz vielzähliger Aktenbelege und Zeugenaussagen, welche ihm vorgehalten wurden, hatte der Zeuge für die Abgeordneten jedoch vornehmlich Antworten wie „interessiert mich nicht“, „weiß ich nicht“ oder „mir doch egal“ im Gepäck. „Wir müssen jetzt abwarten, bis uns das Protokoll seiner gestrigen Vernehmung vorliegt, und werden dann entscheiden, ob wir gegen den Zeugen M. M. F. eine Anzeige wegen Falschaussage stellen werden“, so der Ausschussvorsitzende Drexler.