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71/2020 - 15. Juli 2020, 17:16 Uhr
Mehr Natur- und Artenschutz 

Landwirtschaftsausschuss beschließt Änderung von Naturschutz- und Landeskulturgesetz

Stuttgart. Der Naturschutz und die Landwirtschaft in Baden-Württemberg werden weiter gestärkt. Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz votierte in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. Juli 2020, mehrheitlich dafür, dem Plenum zu empfehlen, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes sowie des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zuzustimmen, wie der Vorsitzende des Gremiums, der Grünen-Abgeordnete Martin Hahn, mitteilte. In dem Gesetzentwurf sind auch zentrale Elemente des Volksantrags „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ integriert. Die Zweite Beratung im Plenum ist am Mittwoch, 22. Juli 2020, geplant.

Nach Angaben des Vorsitzenden wurde der Gesetzentwurf von einem intensiven Beteiligungsprozess begleitet. „Insgesamt 81 Verbände und Berufsgruppen haben Stellungnahmen zu dem Gesetzesvorhaben abgegeben“, sagte Martin Hahn. Mit dem Gesetzesvorschlag solle die Stärkung der Biodiversität umgesetzt und zugleich ein Weg geschaffen werden, der die Belange einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit den Ansprüchen eines zeitgemäßen Artenschutzes vereint.  

Wie der Vorsitzende weiter ausführte, werden im Naturschutzgesetz Regelungen zur Vermeidung der Lichtverschmutzung, Gestaltung von privaten Gärten, Ausbau des Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030, Erhaltung von Streuobstbeständen, Pestizidverbot und -einsatz auf naturschutzrechtlich geschützten Flächen (inkl. private Gärten) neu aufgenommen oder angepasst. Darüber hinaus erfolgen umfangreiche Anpassungen des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes. Dort werden insbesondere Definitionen für Streuobstbestände, Refugialflächen und den Integrierten Pflanzenschutz aufgenommen sowie die Anforderungen für die Umsetzung der Bestimmungen präzisiert. So sei etwa vorgesehen, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 40 bis 50 Prozent zu reduzieren und den Ökolandbau bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen. 

In den Bereichen Bildung und Forschung werden Grundlagen für die besondere Berücksichtigung der Biodiversität, vor allem in der praxisorientierten angewandten Forschung, geschaffen, ebenso wie in den Bereichen Vermarktung und Ernährung. Des Weiteren wird der Schutz landwirtschaftlicher Flächen konkretisiert. 
 

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