EU-Richtlinie „Sustainable Use Regulation“
Landwirtschaftsausschuss befasst sich mit EU-Richtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Stuttgart. Der Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. März 2023, über den Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, der Sustainable Use Regulation (SUR), diskutiert. Wie der Ausschussvorsitzende Martin Hahn (Grüne) mitteilte, bestärkten die Fraktionen GRÜNE und CDU in einem gemeinsamen Antrag die Landesregierung, sich gegenüber der EU-Kommission weiterhin dafür einzusetzen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der SUR zu reduzieren. „Der Ausschuss lehnt eine Reduktion über Flächenkategorien jedoch ab“, so Hahn. Der Antrag sei mehrheitlich angenommen worden.
Die Ausschussmitglieder hätten sich nach der Öffentlichen Anhörung am 8. Februar 2023 erneut mit der Frage beschäftigt, wie ein nachhaltiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln EU-weit einheitlich geregelt werden könne, ohne die Lebensmittelproduktion in Baden-Württemberg zu gefährden. Das baden-württembergische Biodiversitätsstärkungsgesetz mit dem Ansatz des kooperativen Naturschutzes solle auf Anraten der Regierungsfraktionen hierbei als Vorlage dienen, um eine Überarbeitung der EU-Richtlinie zu prüfen, berichtete Hahn. Die Regierungsfraktionen hätten im Ausschuss betont, dass die geplante EU-Richtlinie und das Biodiversitätsstärkungsgesetz im Kern dieselben Ziele einer sicheren, nachhaltigen, regionalen, gerechten, klimaverträglichen und erschwinglichen Erzeugung von Lebensmitteln verfolgten. Dies über weitreichende Verbote von Pestiziden in verschiedenen Schutzgebieten regeln zu wollen, würde allerdings erhebliche Auswirkungen auf den Selbstversorgungsgrad im Land und die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Landwirtschaft haben. Deshalb sei die SUR von den Antragstellern im Grundsatz begrüßt worden, es müssten jedoch gesetzlich festgelegte Ausnahmen gewährt und alternative Wege der Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden. Gegenüber Bund und EU solle weiter für das Biodiversitätsstärkungsgesetz geworben werden.
Die FDV/DVP-Fraktion forderte, so Hahn, den Entwurf der EU-Kommission abzulehnen, da dieser mit seinen weitreichenden Verboten über das Ziel hinausschieße. Die SPD-Fraktion habe sich Hahn zufolge dieser Forderung angeschlossen. Die Sustainable Use Regulation führe in ihrer Umsetzung zu erheblichen Erzeugungslücken und Kostensteigerungen, da ein großer Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu verschiedenen Schutzgebietskulissen gehöre. Auch ein Erwerbsobstbau und Sonderkulturen wären in Naturschutzgebieten nicht mehr möglich, mehr Nahrungsmittel müssten aus dem Ausland importiert werden. Vonseiten der AfD-Fraktion sei nach den Angaben des Ausschussvorsitzenden betont worden, dass Entscheidungen dieser Art auf Landesebene getroffen werden sollten.
Laut Hahn seien sich die Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend darüber einig gewesen, dass insbesondere der Einsatz gefährlicher Pestizide verringert werden müsse, ohne der kleinteiligen landwirtschaftlichen Struktur und der Biodiversität in Schutzgebieten in Baden-Württemberg zu schaden. Von Oppositionsseite wie auch vonseiten der Regierungsfraktionen sei im Ausschuss kritisiert worden, dass die Chance eines gemeinsamen Antrages aller Fraktionen verpasst worden sei.