Im Sozialausschuss
Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung sinkt auf unter vier Prozent
Stuttgart. Mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung hat sich der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration in der Sitzung am Mittwoch, 8. Mai 2024, befasst. Wie der Ausschussvorsitzende Florian Wahl (SPD) berichtete, kritisierte die SPD in der Sitzung die ihrer Auffassung nach unzureichenden Bemühungen der Landesregierung, die Beschäftigungsquote zu erhöhen. Auch der jüngst beschlossene Stellenpool für Menschen mit Schwerbehinderung, die in den Ministerien beschäftigt werden sollen, sei nicht ambitioniert genug.
Nach Angaben Wahls diskutierte der Ausschuss den laut einem Landtagsbeschluss jährlich vorzulegenden Bericht der Landesregierung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Der aktuelle Bericht liefert Zahlen für das Jahr 2022. Danach lag die errechnete Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung im Jahresdurchschnitt bei 3,99 Prozent. 2021 hatte der Jahresdurchschnitt noch 4,12 Prozent betragen, 2020 lag er bei 4,24 Prozent.
Laut dem Bericht erfüllen sechs Bereiche (2021: sieben Bereiche) der Landesverwaltung, die Zahlen zu der Erhebung beisteuern, die gesetzliche Pflichtbeschäftigungsquote in Höhe von fünf Prozent nicht. Damit sei es auch 2022 nicht gelungen, die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe zu verhindern. Das Land Baden-Württemberg habe als Arbeitgeber bereits seit dem Jahr 2015 die Pflichtbeschäftigungsquote nicht mehr erreicht. Es sei deshalb im Jahr 2022 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt 4.057.603,69 Euro an das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales zu entrichten gewesen, heißt es in dem Bericht der Landesregierung.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden würdigte die SPD zwar den in dieser Woche vom Kabinett beschlossenen Stellenpool für Menschen mit Schwerbehinderung, auf den die Ministerien zugreifen können, ohne die an ihn geknüpften Stellen selbst finanzieren zu müssen. Der Pool komme aber viel zu spät und die Zahl von 100 Poolstellen reiche nicht aus, um die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung signifikant zu erhöhen. Die Quote werde von derzeit 3,99 lediglich auf 4,03 Prozent steigen, wenn der Pool komplett aufgefüllt sei, hätten die Sozialdemokraten vorgerechnet, so Wahl. Auch die Liberalen hätten dies als nicht ambitioniert genug kritisiert.
Wie der Ausschussvorsitzende weiter berichtete, hätten die Grünen ebenso wie Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) in der Sitzung eingeräumt, dass Baden-Württemberg im Ländervergleich hinterherhinke. Dennoch sei der Stellenpool ein Meilenstein, der eine neue Dynamik in der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung auslösen könne. Zugleich habe der Minister zu bedenken gegeben, dass die Nichterfüllung der Fünf-Prozent-Quote auch demografische Gründe habe, da viele langjährig beschäftigte schwerbehinderte Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen die Altersgrenze erreichten und aus der Landesverwaltung ausschieden. Auch das Thema Frühverrentung spiele eine Rolle, habe Lucha erklärt, so Wahl.
Laut Wahl konnte sich die SPD nicht mit ihrem Antrag durchsetzen, die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung umfassend zu ändern und beispielsweise als Zielbeschäftigungsquote sechs Prozent zu fixieren. Der Antrag habe keine Mehrheit erhalten.