In der Sitzung am 18. September
Innenausschuss befasst sich mit islamistischen Gefährdern und Messerangriffen in Baden-Württemberg
Stuttgart. Der Innenausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 18. September 2024, auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Anzahl islamistischer Gefährder, mit Tatverdächtigen bei Messerangriffen sowie Abschiebungen nach Afghanistan befasst. Wie das Innenministerium bekannt gab, lebt in Baden-Württemberg derzeit jeweils eine niedrige zweistellige Anzahl an Personen, die als Gefährder bzw. als relevante Personen im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie – eingestuft wird. Davon werde eine niedrige zweistellige Anzahl an Personen mit der Risikostufe „hoch“ bewertet. Das teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulli Hockenberger, mit.
Nach Angaben Hockenbergers definieren die Sicherheitsbehörden einen Gefährder als eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a Strafprozessordnung (StPO), begehen wird. Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/ terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, welche die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a StPO fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt.
Seit dem Jahr 2019 habe sich dem Ministerium zufolge die Anzahl der Gefährder im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität - religiöse Ideologie - in Baden-Württemberg von einer hohen zweistelligen auf eine derzeit niedrige zweistellige Zahl reduziert. Der Rückgang sei zum einen auf umfangreiche Ermittlungen zurückzuführen, die in einigen Fällen die im Raum stehende Gefährdungslage entkräften konnten. Zum anderen sei der Rückgang durch die Ausstufung von Gefährdern erfolgt, die ausgewiesen wurden oder nach ihrer Ausreise in Kampfgebiete verstorben sind.
Laut Hockenberger haben die Antragsteller ausgeführt, dass die Gefahr, die von islamistischen Gefährdern ausgeht, auch vor dem Hintergrund des politischen Weltgeschehens zunimmt. Auch der schreckliche Messerangriff in Mannheim, bei dem ein Polizeibeamter sein Leben verloren hat, zeige, wie groß die Gefahr terroristischer Angriffe sei. Mit dem Antrag hätten die Antragsteller daher in Erfahrung bringen wollen, wie sich die Situation in Deutschland und insbesondere in Baden-Württemberg darstelle.
In diesem Zusammenhang hätten die Antragsteller außerdem gefragt, wie sich die Anzahl der Gewalttäter sowie der Messerangriffe in den letzten fünf Jahren entwickelt habe und wie viele der Tatverdächtige nicht über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügten. Laut Innenministerium habe es im Jahr 2023 insgesamt 19.967 Tatverdächtige bei Gewaltkriminalität in Baden-Württemberg gegeben. Das entspreche einem Anstieg von 10,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2019 seien es 17.669 Tatverdächtige gewesen. Von den 19.967 Tatverdächtigen im Jahr 2023 seien 50,7 Prozent (10.132 Personen) deutsche Staatsangehörige, 49,3 Prozent (9.835 Personen) hätten keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Zahl der Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Messerangriffen habe 2023 insgesamt 2.922 Personen betragen, das entspreche einem Anstieg von 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Von den Tatverdächtigen im Jahr 2023 seien 1.612 Personen (55,2 Prozent) nichtdeutsch, 1.310 Personen hätten die deutsche Staatsbürgerschaft.
Außerdem befasste sich das Gremium in diesem Zusammenhang auch mit der möglichen Abschiebung von ausreisepflichtigen Gefährdern und Gewalttätern nach Afghanistan und Syrien. In der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage mit Stand 2. Juli 2024 sei von aktuell mindestens 41 Afghanen in Baden-Württemberg die Rede, bei denen kein Abschiebeverbot vorliege und es aufgrund grundrechtlicher Schutzpflichten zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger ein verstärktes öffentliches Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht gebe. Innenminister Thomas Strobl (CDU) habe in der Sitzung auf Nachfrage von Abgeordneten mehrerer Fraktionen ausgeführt, dass der Bund auch nach dem jüngsten Abschiebeflug Ende August weiterhin Abschiebungen nach Afghanistan gewährleisten müsse. Auch im Falle von Syrien müsse der Bund Abschiebungen von Gefährdern und schweren Straftätern ermöglichen. Allerdings sei der Landesregierung nicht bekannt, was der Bund diesbezüglich in nächster Zeit vorhabe, fasste Hockenberger die Debatte zusammen.