Zustimmung im Ständigen Ausschuss

Ausnahmegenehmigung für zwei Minister und eine Staatsrätin wegen Zugehörigkeit zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen Stuttgart. Nachdem der Ministerrat des Landes am vergangenen Montag über die Zugehörigkeit von Minister Prof. Dr. Wolfgang Reinhart, Minister Prof. Dr. Peter Frankenberg und Staatsrätin Prof. Dr. Claudia Hübner zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen entschieden hat, wurde am heutigen Donnerstag, 29. Mai 2008, in der Sitzung des Ständigen Ausschusses über die hierzu erforderliche Ausnahmegenehmigung des Landtags beraten. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, bekannt gab, erteilte das Gremium die Genehmigung einstimmig. Laut Mack soll die entsprechende Beschlussempfehlung in der Plenarsitzung am kommenden Mittwoch verabschiedet werden, sodann wird die Ausnahmegenehmigung wirksam. Nach Artikel 53 der Landesverfassung darf kein Mitglied der Regierung der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens angehören. „Ausnahmen“, so die Verfassung, „kann der Landtag zulassen“. Die vom Ständigen Ausschuss genehmigten Mandate betreffen den Vorsitz von Minister Prof. Dr. Wolfgang Reinhart im Aufsichtsrat der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH, den Vorsitz von Minister Prof. Dr. Peter Frankenberg im Aufsichtsrat der Popakademie Baden-Württemberg GmbH sowie den Vorsitz von Staatsrätin Prof. Dr. Claudia Hübner im Aufsichtsrat der Filmakademie Baden-Württemberg und die Mitgliedschaft Hübners im Aufsichtsrat der Popakademie Baden-Württemberg GmbH.