Hintergrundinformationen
Ausgangspunkt für die Einsetzung der „Unabhängigen Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten“ war ein später zurückgenommener Beschluss des Landtags von Baden-Württemberg vom 10. Februar 2017, den Mitgliedern des Landtags eine Rückkehr zur staatlichen Pension zu ermöglichen. 2008 war beschlossen worden, den Parlamentariern fortan die Höchstpauschale für die gesetzliche Rentenversicherung von damals rund 1500 Euro (heute: 1720 Euro) für den Aufbau einer privaten Altersabsicherung zukommen zu lassen. Dies wurde in einem verkürzten Parlamentsverfahren wieder geändert. Nach erheblicher öffentlicher Kritik nahm der Landtag von Baden-Württemberg diesen Beschluss wieder zurück – es blieb bei der privaten, bezuschussten Altersvorsorge.
Landtagspräsidentin Muhterem Aras nahm daraufhin den Auftrag aus den Fraktionen an, eine Unabhängige Kommission zur sachlichen Beurteilung des Themas Altersvorsorge für Abgeordnete einzusetzen. Diese konstituierte sich im Juli 2017. Auf Initiative von Präsidentin Aras wurde im Einsetzungsauftrag der Kommission die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Meinungsbildungsprozess festgeschrieben.Damit nehmen erstmals auf Landesebene Vertreter der Zivilgesellschaft eine wichtige beratende Rolle ein.