Beschluss des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“
Aussage von Beate Zschäpe soll noch Untersuchungsgegenstand sein
Stuttgart. Die für Freitag, 11. Dezember 2015, geplante öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“ findet statt, sofern sich die vor dem Oberlandesgericht München angeklagte Beate Zschäpe in ihrer für diese Woche angekündigten Aussage zum Heilbronner Polizistenmord oder sonstigen Bezügen nach Baden-Württemberg äußern wird. Ist dies nicht der Fall, wird die Sitzung am Freitag abgesagt. Dies beschloss das Gremium am Montag, 7. Dezember 2015, in nicht öffentlicher Sitzung, wie der Ausschussvorsitzende, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler MdL (SPD), am Dienstag, 8. Dezember 2015, mitteilte.
Die Abgeordneten wollten sich nach Angaben Drexlers durch die Anhörung eines Sachverständigen, der bereits zu Beginn der Beweisaufnahmen des Untersuchungsausschusses über den Prozess in München berichtet hatte, sowie eines Opferanwalts im Prozess in München Kenntnisse aus erster Hand über die für Mittwoch angekündigte Einlassung der Angeklagten verschaffen. Der Ausschuss habe zudem bereits beschlossen, vorsorglich beim OLG München um die schnellstmögliche Übersendung der eventuell schriftlich eingereichten Einlassungen der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben zu ersuchen, sagte der Ausschussvorsitzende.
Soweit die Einlassung bzw. die Einlassungen auch mit Bezug auf Baden-Württemberg erfolgen sollten, müsse der Untersuchungsausschuss daraus noch seine Schlussfolgerungen ziehen. Dies betreffe dann sowohl die Bewertung der bisherigen Arbeit als auch die Empfehlungen an den Landtag, gegebenenfalls auch im Hinblick auf die bereits vorgeschlagene gezielte Fortführung der Aufklärungsarbeit in einem weiteren Untersuchungsausschuss, so Drexler.