Beratung in Sondersitzung des Präsidiums am Dienstagabend, 26. Juli 2016
Landtagspräsidentin Aras folgt Rechtsgutachten
Danach war Bildung einer weiteren Fraktion zulässig
Stuttgart. Die Alternative für Baden-Württemberg (ABW) ist seit ihrer Abspaltung von der AfD-Fraktion am 6. Juli 2016 eine eigene Fraktion. Zu diesem Ergebnis kommt ein am gestrigen Montag vorgelegtes Rechtsgutachten, mit dem der Landtag drei renommierte Verfassungsrechtler beauftragt hatte und über dessen Konsequenzen in einer Sondersitzung des Landtagspräsidiums am Dienstagabend, 26. Juli 2016, beraten und zur Kenntnis genommen wurde. „Ich folge dem Gutachten“, erklärte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) im Anschluss an die Sitzung. Die Landtagspräsidentin plädierte in diesem Zusammenhang für eine Änderung der Geschäftsordnung, die für künftige Fälle ein Verbot der Bildung von Parallelfraktionen vorsieht, analog der Regelung in Sachsen.
Aras plädiert mit Blick auf künftige Fälle für Verbot von Parallelfraktionen
„Ziel war es, Rechtssicherheit zu bekommen. Diese Rechtssicherheit haben wir jetzt“, sagte Aras. Die Landtagsverwaltung werde die ABW finanziell nun so ausstatten wie die anderen Fraktionen. Das bedeute, die ABW-Fraktion erhalte rückwirkend ab 6. Juli 2016 die gleichen Zahlungen wie die anderen Oppositionsfraktionen. Die Landtagspräsidentin forderte ABW und AfD auf, möglichst rasch für klare Verhältnisse zu sorgen. Vorher mache es keinen Sinn, über weitere Folgen der Abspaltung zu beraten. „Jetzt sind diese beiden Fraktionen am Zug“, betonte Aras.
Wie Aras weiter ausführte, erhält das Gutachten auch Hinweise, wie man Parallelfraktionen vermeiden kann. „Diese Thematik werden wir nach der parlamentarischen Sommerpause umgehend aufgreifen“, kündigte die Landtagspräsidentin an. Konkret handle es sich um eine Änderung der Geschäftsordnung.
„Den drei Verfassungsrechtlern Prof. Dr. Christofer Lenz, Prof. Dr. Martin Morlok und Prof. Dr. Martin Nettesheim, die das Rechtsgutachten im Auftrag des Landtags erstellt und in der Sitzung des Präsidiums den Abgeordneten Rede und Antwort gestanden haben, bin ich für ihre klaren und detaillierten Aussagen sehr dankbar“, sagte Muhterem Aras abschließend.
Anlage
Gutachten: Zulässigkeit und Grenzen der Bildung von „Parallelfraktionen“