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Der Landtag

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Der Landtag

Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes und oberstes Organ der politischen Willensbildung. Die Abgeordneten entscheiden als Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes über politische Fragen, wählen die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, sie beschließen Gesetze und den Landeshaushalt, kontrollieren die vollziehende Gewalt (Exekutive). Dabei sind Volksvertreterinnen und Volksvertreter nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

Informieren Sie sich im folgenden Bereich über die Funktionen und Arbeitsweisen des Landtages, sowie seine Gremien, Abgeordneten und Fraktionen. 

 

Auf einen Blick

  • Landtagspräsidentin
  • Landtagsdirektor
  • Organisationstruktur der Landtagsverwaltung
  • Landtagsgebäude
  • Das Land
  • Bürgerbeauftragte

Weitere Details erfahren Sie in den Artikeln dieser Kategorie oder über die Volltextsuche.

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Das Parlament - Gesetzgebung, Wahl, Kontrolle

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Der Landtag kontrolliert das Handeln der Regierung. Dieser Verfassungs­auftrag macht einen wesentlichen Teil des Alltags­geschehens im Landesparlament aus. Dem Landtag steht hierfür ein vielfältiges Instrumentarium an Einwirkungs­möglichkeiten zur Verfügung, etwa das Recht...

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Petitionen - Auch online möglich

Es ist ein Recht, das allen zusteht, das Petitionsrecht. Und es bedeutet, dass sich jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seiner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann.

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