88 Fälle von „Animal Hoarding“ im Land

Stuttgart. In den Jahren 2007 bis 2009 sind in Baden-Württemberg 88 Fälle von „Animal Hoarding“, also dem krankhaften Sammeln von Tieren, registriert worden. Wie bei der Beratung eines entsprechenden Antrags der CDU-Fraktion im Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft am Mittwoch, 21. Juli 2010, deutlich wurde, können in solchen Fällen, die durch eine Verwahrlosung der Tiere gekennzeichnet sind, jeweils bis über 100 Tiere betroffen sein. Gesammelt werden dabei die üblichen Heimtiere, aber auch Pferde sowie exotische Tiere. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Karl Traub, ist „Animal Hoarding“ in den Vereinigten Staaten von Amerika als Erkrankung anerkannt. Diese zeichne sich durch einen suchtartigen Realitätsverlust aus, der dazu führe, dass das Sammeln oder Züchten von Tieren nicht mehr kontrolliert werden könne und die Probleme bei der Tierhaltung verdrängt würden.
Laut Traub ist das Einschreiten der Behörden bei Fällen von „Animal Hoarding“ mit erheblichen Kosten verbunden, weil häufige und regelmäßige Kontrollbesuche notwendig sind. Die Tiere müssten untersucht, behandelt und gegebenenfalls getötet oder dem Halter weggenommen und untergebracht werden. Meistens bestehe keine Möglichkeit, die entstandenen Kosten beim Verursacher geltend zu machen, so Traub.