Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg erhalten ab 1. Juli 2010 geringere Entschädigung

Stuttgart. Wegen rückläufiger Bruttoverdienste in Baden-Württemberg insbesondere aufgrund der Kurzarbeit werden die Diäten der Abgeordneten des Landtags zum 1. Juli 2010 von derzeit 5.125 Euro um 1,53 Prozent auf 5.047 Euro pro Monat gekürzt. Auch verschiedene Pauschalen sinken. Grundlage hierfür ist das 2005 vom Parlament eingeführte Bemessungsverfahren, wonach die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die allgemeine Kostenentwicklung gekoppelt ist. Dies teilte die Landtagspressestelle am Freitag, 21. Mai 2010, mit. Das sogenannte Indexierungsverfahren ist so geregelt, dass das Statistische Landesamt dem Landtag eine Maßzahl mitteilt, die sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst orientiert. Für die Pauschalen ermittelt das Statistische Landesamt die Werte anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, der Preise für Hotels und Gaststätten sowie des Kraftfahrerpreisindexes. Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet, angepasst und vom Landtagspräsidenten im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht. Bemessungszeitraum für die aktuelle Anpassung sind die Monate Juli 2008 bis Juni 2009. Anlage
Bekanntmachung des Landtagspräsidenten vom 18.05.2010