Abgeordneter Gedeon gehört nach wie vor AfD-Fraktion an
Stuttgart. Ein Ruhen seiner Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion, wie es gestern der Landtagsabgeordnete Dr. Wolfgang Gedeon mitgeteilt hat, ist rechtlich nicht definiert. Weder das Fraktionsgesetz noch die Geschäftsordnung des Landtags sehen eine solche Möglichkeit vor. Juristisch gehört Gedeon nach wie vor der AfD-Fraktion an. Dies stellte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) am Mittwoch, 22. Juni 2016, nach einer Prüfung des Sachverhalts durch die Landtagsverwaltung klar.
„Grundsätzlich wird Gedeon weiterhin als fraktionsangehöriger Abgeordneter behandelt“, machte Aras deutlich. Er habe selbst Rederecht im Plenum, wenn er von seiner Fraktion als Redner benannt werde. Unabhängig davon könne er wie jeder Abgeordnete Kleine Anfragen stellen und Abgeordnetenbriefe schreiben.
Bei der Entscheidung handelt es sich der Landtagspräsidentin zufolge um eine interne Angelegenheit der AfD-Fraktion. Mit Blick auf die Antisemitismus-Vorwürfe gegen Gedeon sagte Aras: „Ich hätte mir gewünscht, dass die AfD die Reißleine zieht, was aber leider nicht geschehen ist“. Sie hoffe, dass die AfD-Fraktion ihrer Verantwortung gegenüber antisemitischen Strömungen endlich nachkomme und die von ihr angekündigte „Null-Toleranz-Politik“ gegenüber Antisemitismus wahrmache. Der Ball liege nun weiterhin im Feld der AfD-Fraktion. „Antisemitismus darf in unserem Land und in unserem Parlament keinen Platz haben“, erklärte Landtagspräsidentin Aras.