Abschlagszahlungen für Beamte können im Vorgriff auf gesetzliche Regelung gewährt werden

Stuttgart. Unter dem Vorbehalt der anstehenden gesetzlichen Regelung, mit der die Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg angepasst werden sollen, können Beamte bereits ab Juli 2015 Abschlagszahlungen erhalten. Dieser Vorgriffsregelung hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Mai 2015, nach Angaben seines Vorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Karl Klein, zugestimmt.

Wie Klein weiter ausführte, kann das Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen voraussichtlich nicht vor Juli 2015 abgeschlossen werden. Deshalb beabsichtige die Landesregierung, den Besoldungs- und Versorgungsempfängern des Landes sowie den Empfängern von Alters- und Hinterbliebenengeld unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung erstmals mit den Bezügen für den Monat Juli dieses Jahres Abschlagszahlungen auszuzahlen. Hierzu sei die nunmehr erfolgte Zustimmung durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags erforderlich gewesen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Klein zufolge vor, dass die Besoldung und Versorgung in einem ersten Schritt – nach Abzug von 0,2 Prozentpunkten wegen der gesetzlich vorgegebenen Zuführung zur Versorgungsrücklage – linear um 1,9 Prozent erhöht wird. Die Anwärtergrundbeträge sollen um 30 Euro erhöht werden. Die Erhöhung solle für die Besoldungsgruppen bis A 9 und die Anwärter mit Wirkung vom 1. März 2015, für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 zum 1. Juli 2015 sowie für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. November 2015 erfolgen. Der Ausschussvorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auf den zweiten geplanten Schritt, wonach die Besoldung und Versorgung nochmals erhöht werden soll, und zwar für die Besoldungsgruppen bis A 9 und die Anwärter mit Wirkung vom 1. März 2016, für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 zum 1. Juli 2016 sowie für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. November 2016.