Änderung des Landtagswahlgesetzes

Ständiger Ausschuss für Umstellung des Berechnungsverfahrens zur Sitzverteilung Stuttgart. Um den Proporz bei der Verteilung von Abgeordnetensitzen zu optimieren, soll ab der übernächsten Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg ein neues Berechnungsverfahren angewandt werden. Einem entsprechenden, gemeinsam von den Fraktionen der CDU und der FDP/DVP vorgelegten Entwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes hat der Ständige Ausschuss auf seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Februar 2006, mehrheitlich zugestimmt. Abgelehnt wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ein Antrag der SPD, diese Gesetzesänderung zeitlich so umzusetzen, dass sie bereits bei der jetzt anstehenden Landtagswahl gilt. Dies teilte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mit. Wie Mack ausführte, zeichnet sich das bislang angewandte d’Hondtsche Höchstzahlverfahren durch eine gewisse Begünstigung größerer Parteien bei der Zuteilung der Sitze auf Landesebene aus, die umso stärker werde, je geringer die Zahl der zu vergebenden Sitze sei. Durch die neue Höchstzählmethode, das Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers, werde bei der Sitzverteilung der Stimmenanteil der einzelnen Parteien indes genauer widergespiegelt. Laut Mack erfolgt die Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë/Schepers in der Weise, dass die auf die jeweiligen an der Verteilung teilnehmenden Parteien entfallenen gültigen Stimmen durch 1, 3, 5, 7 usw. geteilt, die danach ermittelten Höchstzahlen parteiübergreifend in absteigender Reihenfolge sortiert und in dieser Reihenfolge auf die Parteien verteilt werden. „Das neue Berechnungsverfahren sorgt für ein verbessertes Wahlsystem“, betonte der Vorsitzende. Es sei ausreichend, dieses neue Verfahren erst zur 15. Wahlperiode einzuführen, zumal man gegenwärtig bereits mitten im Wahlkampf sei. Nach Angaben Macks ist vorgesehen, dass die Gesetzesänderung in der Plenarsitzung am kommenden Mittwoch endgültig beschlossen wird. Sie soll dann am Tag der Konstituierenden Sitzung des 14. Landtags, also am 13. Juni 2006, in Kraft treten.