Agrar-Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit abgeschlossen: Beweiswürdigung und Beschlussempfehlung Minderheitenvoten der Oppositionsfraktionen/Vorschläge für neue Beratungsformen
Stuttgart. Mit einer Bewertung des in der Beweisaufnahme festgestellten Sachverhalts sowie mit der Beschlussempfehlung an das Plenum hat der Agrar-Untersuchungsausschuss des Landtags am Mittwoch, 06.12.2000, seine Arbeit beendet. Der mit den Stimmen von CDU und FDP/DVP verabschiedete Abschlussbericht wird in der letzten Plenarsitzung dieses Jahres, am 14. Dezember 2000, beraten. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Heribert Rech, nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch in Stuttgart mitteilte, haben die Oppositionsfrak-tionen für jene Folgerungen, die in der mehrheitlichen Beurteilung nicht enthalten sind, eigene Minderheitenvoten abgegeben. Der Untersuchungsausschuss ”Förderpraxis bei der ländlichen Sozialberatung der Bauernverbände” war am 7. Oktober 1999 auf Antrag der SPD-Fraktion eingesetzt worden. Die konstituierende Sitzung fand am 28. Oktober 1999 statt. Der Untersuchungsausschuss – seit Bestehen des Landes das 19. Gremium dieser Art - sollte unter anderem Klarheit brin-gen über Bestimmungen, Praxis und Kontrolle der Vergabe von Fördermitteln für die ländliche Sozialberatung. Konkret sollten die Vorgänge um zu viel gezahlte Zuschüsse an die Bauernverbände erhellt und aufgeklärt werden: Dem Landesbauernverband (Stuttgart) und dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (Freiburg) war vorgeworfen worden, zwischen den Jahren 1984 und 1996 durch eine doppelte Abrechnung von Beratungsleistungen mindestens 4,4 Millionen DM an Steuergeldern des Landes zu viel beansprucht zu haben. In den Zeugenenbefragungen ging es laut Rech vor allem darum, herauszufinden, ob die für die Abrechnung der Fördermittel zuständigen Verwaltungsbehörden ihrer Kontrollver-antwortung nachgekommen sind. "Zum anderen stand der Untersuchungsausschuss in der Beweisaufnahme vor der schwierigen Frage, ob durch vielleicht zu pauschale Angaben in den Anträgen zu hohe Fördermittel bewilligt wurden und ob es - wie die Oppositionsfraktio-nen behaupten, dadurch zu einer teilweisen Doppelförderung der Bauernverbände ge-kommen ist”, erläuterte der Ausschussvorsitzende." In den einzelnen Sitzungen habe sich jedoch herausgestellt, dass es keine politische Einflussnahme zu Gunsten der Bauernver-bände gegeben habe. Das Landwirtschaftsministerium habe alle Vorgänge bereits im Prüfstadium an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. In dem Abschlußbericht wird darauf hingewiesen, dass die Bauernverbände sowohl vom Land als auch vom Bund Mittel erhalten haben: vom Land für die ländliche Sozialberatung und vom Bund in Fragen der ländlichen Sozialversicherung. Eine Definition, was unter ländlicher Sozialberatung zu verstehen sei, sei allerdings äußerst schwierig, betonte Rech. Die Förderrichtlinien seien zu unpräzise. So erfolge etwa bei der Rente Sozialberatung im Auftrag des Bundes und bei der Hofnachfolge Beratung im Auftrag des Landes. Die CDU/FDP-Mehrheit im Ausschuss empfehle deshalb, die ländliche Sozialberatung auf eine andere finanzielle Basis zu stellen: Das Land solle künftig den beiden Bauernverbänden für jedes Mitglied einen Pauschalbetrag vergüten. Im Gespräch seien 5 bis 8 DM. Die SPD hingegen schlage vor, in Zukunft die ländliche Sozialberatung nicht mehr über die Bauernverbände, sondern über die Landwirtschaftsämter abzuwickeln. Zum Ablauf des Verfahrens erklärte der Ausschussvorsitzende, dass in 24 Sitzungen insgesamt über 80 Zeugen vernommen worden seien, darunter Ministerpräsident Erwin Teufel, Landwirtschaftsministerin Gerdi Staiblin sowie Ex-Landwirtschaftsminister Gerhard Weiser und der frühere Finanzminister Gerhard Mayer-Vorfelder. Die Zeugenaussagen füllten über 3.500 Protokollseiten. Dem Ausschuss seien weit über 90 Leitzordner an Aktenmaterial – Protokolle, Vermerke, Briefwechsel - von verschiedenen Behörden, vom Staatsministerium über das Landwirtschaftsministerium bis hin zur Staatsanwaltschaft bereitgestellt worden. ”Alle 89 angenommenen Beweisbeschlüsse sind jetzt abgearbeitet”, sagte Rech. Nach Auskunft Rechs wird der Abschlußbericht mit den beigefügten Minderheitenvoten und Anlagen knapp 1000 Seiten umfassen. Unterschiedliche Auffassungen habe es insbeson-dere bei den Empfehlungen für die Neuregelung der Förderpraxis für die ländliche Sozialberatung gegeben. ”Auch wenn es in dem elfköpfigen Gremium nicht selten unterschiedliche Meinungen und kontroverse Debatten gab, erfolgte die Arbeit insgesamt doch sachlich und zügig”, resümierte Rech.