Alle fünf Bausteine des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ sind nachgefragt

Stuttgart. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. Juni 2013, mit einem SPD-Antrag zur Umsetzung des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ befasst. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mit. „Gute und sichere Arbeit ist eine unverzichtbare Grundlage zur selbstständigen Sicherung eigenen Erwerbseinkommens und zur Vermeidung von Armut“, betonte Mielich. „Durch das Programm wurde ein flächendeckendes Netz von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Menschen geschaffen, die bislang von der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht profitiert haben. Die Resonanz bei allen Arbeitsmarktpartnern ist hervorragend.“

Die Nachfrage nach allen fünf Bausteinen des Programms wie Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Tausch (1), Ausbildung für Benachteiligte/Assistierte Ausbildung/Teilzeitausbildung (2), Nachhaltige Integration von langzeitarbeitslosen Menschen (3), Arbeitslosenberatungszentren (4) sowie Arbeit und Gesundheit (5) sei sehr groß gewesen und habe die Erwartungen weit übertroffen.

Wie Mielich ausführte, öffne sich die Schere zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt in Baden-Württemberg weiter. Über 5.500 Ausbildungsplätze blieben zum Stichtag 30. September 2012 unbesetzt. Dadurch verbesserten sich die Chancen für leistungsschwächere Bewerberinnen und Bewerber. „Benachteiligte Personengruppen benötigen jedoch am Arbeitsmarkt gezielte Förderungen, um integriert werden zu können“, erläuterte Mielich. Innerhalb des Ausbildungsbündnisses hätten sich daher Wirtschaft, Gewerkschaften, Arbeitsagenturen und das Land zum Ziel gesetzt, verstärkt benachteiligten und schwächeren Jugendlichen den Einstieg in die duale Ausbildung zu eröffnen. Im Vordergrund der Bemühungen stünden dabei die Unterstützung des Berufseinstiegs und die Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen.

Zu dem benachteiligten Personenkreis zählten auch Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmer sowie Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf. „Mit dem Landesarbeitsmarktprogramm soll Menschen, die nicht aus eigener Kraft einen Zugang in den Arbeitsmarkt schaffen oder schon lange arbeitslos sind, die Teilhabe am Erwerbsleben zu fairen Bedingungen eröffnet werden“, wie die Ausschussvorsitzende darlegte.

So sei das Modellprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Tausch“ erfolgreich in 40 der 44 Stadt- und Landkreise gestartet. In kurzer Zeit hätten bereits 300 Arbeitsplätze mit diesem Personenkreis besetzt werden können. „Die große Beteiligung an den Förderaufrufen der Bausteine 2, 3 und 5 und die erkennbar gute Inanspruchnahme unterstreichen den Bedarf an ESF-Fördermaßnahmen für die genannten Zielgruppen als Ergänzung zu den Eingliederungsleistungen der Arbeitsverwaltung“, bemerkte Mielich. Unter dem Vorbehalt der Evaluationsergebnisse lasse sich nach den bisherigen Eindrücken vermuten, dass das Prinzip der Assistenz bei der Gestaltung der Eingliederungsinstrumente stärkere Berücksichtigung finden sollte.