Ambulante Wohngruppen sind Herzstück des baden-württembergischen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes
Stuttgart. Der Ausschuss für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Dezember 2015, einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen Grüne und SPD zur Stärkung ambulant betreuter Wohngruppen beraten. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mit. Ziel sei gewesen zu beleuchten, welche Auswirkungen die Neuregelung der zusätzlichen Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen auf die Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur in Baden-Württemberg habe. „Die ambulant betreuten Wohngruppen sind das Herzstück des baden-württembergischen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG)“, gab Mielich wieder.
Wie Bärbl Mielich ausführte, werde die Anzahl der Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf in Baden-Württemberg in den kommenden Jahren steigen. Sowohl in der häuslichen als auch in der stationären Pflege gebe es immer mehr Menschen mit Demenzerkrankungen, bei denen häufig die Betreuung im Vordergrund stehe. Im Pflegestärkungsgesetz (PSG I) würden erstmals für Pflegebedürftige die Leistungen der Pflegeversicherung zur Stärkung der häuslichen Pflege, insbesondere durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und neue ambulante Wohnformen ausgeweitet und flexibilisiert.
„Betreuungsleistungen in der ambulanten und stationären Pflege werden zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und zur Entlastung pflegender Angehöriger ausgebaut“, erläuterte die Ausschussvorsitzende. Darüber hinaus könnten Pflegebedürftige künftig auch den ihnen zustehenden Sachleistungsbetrag bis zu 40 Prozent für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote im Wege der Kostenerstattung flexibel nutzen. Insbesondere die Einführung neuer niedrigschwelliger Entlastungsangebote, der Ausbau der Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sowie die Vereinfachung der Antragsvoraussetzungen bei der Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen würden einen Beitrag zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur in Baden-Württemberg leisten.
Ambulant betreute anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach §4 Absatz 2 WTPG für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf sowie vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften (§2 Absatz 3 WTPG) leisteten einen wichtigen Beitrag zur quartiersbezogenen Versorgung in städtischen Ballungsräumen und im ländlichen Raum. „Mit den beiden Gestaltungsvarianten sind nun bedarfsgerechte Unterstützungsangebote im direkten Wohn- und Lebensumfeld möglich und Lösungsansätze für ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter und mit Unterstützungsbedarf entwickelt“, so Mielich. Die Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) und ihr ehrenamtlicher Beirat leisteten mit ihren Beratungsangeboten Unterstützungsarbeit direkt vor Ort. Seit Inkrafttreten des WTPG seien 35 neue Wohngemeinschaften entstanden.
Mit den im PSG I enthaltenen Regelungen werde außerdem der Tätigkeitsbereich der niedrigschwelligen Angebote auf den Bereich Alltagsbegleitung einschließlich der hauswirtschaftlichen Unterstützung und Versorgung ausgeweitet. „Diese umfassenden Unterstützungsmöglichkeiten tragen dazu bei, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Anspruchsberechtigten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und damit dem Grundsatz des Vorrangs ambulanter Unterstützungsleistungen Rechnung zu tragen“, stellte Bärbl Mielich fest.