An den Petitionsausschuss des Landtags kann sich jedermann wenden – Das Verfahren ist einfach
Stuttgart. Wer mit Entscheidungen von Ämtern und Behörden nicht einverstanden ist, kann sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Doch viele Bürgerinnen und Bürger sind sich unsicher, wie eine Petition richtig eingereicht wird. Dies nimmt die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, zum Anlass, das Verfahren nochmals zu erklären. „An den Petitionsausschuss kann sich jeder wenden, entweder allein oder in einer Gruppe“, sagte Böhlen anlässlich der letzten Sitzung des Petitionsausschusses in diesem Jahr am Mittwoch, 26. November 2014.
Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden ist es für die Eingabe von Petitionen unerheblich, wo man wohnt, welche Staatsangehörigkeit man hat oder ob man volljährig ist, denn das Petitionsrecht steht jedem Menschen zu. „Man muss nicht einmal selbst Betroffener sein, denn auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich, wenn diese damit einverstanden sind“, erklärte Böhlen.
Für Eingaben – entweder per Brief, Fax oder online – gelten keine besonderen Formvorschriften. „Wichtig ist jedoch, dass das Anliegen schriftlich geschildert und die Stelle oder Behörde genannt wird, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll“, erläuterte Beate Böhlen. Die Eingabe müsse außerdem Name, Adresse und Unterschrift des Einsenders enthalten. Was Online-Petitionen angehe, so handle es sich hierbei um einen Weg, die Eingaben elektronisch einzureichen. Diese Möglichkeit stehe jedem Einzelnen zu, stellte Böhlen klar. Eine Online-Petition sei jedoch keine Internet-Plattform, auf der weitere Unterstützer geworben werden müssten.
Die Zuständigkeit des Petitionsausschusses beschränkt sich Böhlen zufolge auf solche Eingaben, in denen es um Maßnahmen von Behörden des Landes Baden-Württemberg geht. Dies könne Ämter auf kommunaler Ebene, Landratsämter, Regierungspräsidien oder Ministerien betreffen. „Selbstverständlich kann man sich auch bei Problemen beispielsweise mit Finanzämtern, der Polizei oder der Schulverwaltung an das Gremium wenden“, führte die Ausschussvorsitzende aus. Keine Prüfungszuständigkeit habe der Landtag dagegen bei Entscheidungen von Behörden anderer Länder und des Bundes, also zum Beispiel in Angelegenheiten der Bundeswehr oder bei Entscheidungen der Arbeitsagentur. Bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen bestehe ebenfalls keine Möglichkeit einzugreifen. Wegen der Unabhängigkeit der Gerichte könne der Petitionsausschuss auch keine Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen überprüfen, legte die Ausschussvorsitzende dar.
Petitionen können an folgende Adresse gerichtet werden:
Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Eingaben können auch per Fax (0711/2063-540) oder über die Website des Landtags eingereicht werden: www.landtag-bw.de/cms/Petitionen(externer Link)