Auf Antrag des Landtags:
Moritz Hunzinger zu Ordnungsgeld verurteilt Stuttgart. Ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro, ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft, hat das Amtsgericht Stuttgart jetzt gegen den PR-Berater Moritz Hunzinger verhängt. Einen entsprechenden Antrag hatte der Untersuchungsausschuss des Landtags „FlowTex“ beim Amtsgericht Stuttgart gestellt. In der Sitzung des Untersuchungsausschusses am 9. März 2005 hatte Hunzinger von sich aus angegeben, außer von der Abgeordneten Heike Dederer von zwei weiteren Mitgliedern des Landtags vertrauliche Sitzungsprotokolle des Untersuchungsausschusses erhalten zu haben. Auf ausdrückliche Nachfrage weigerte sich Hunzinger jedoch, die Namen der beiden weiteren Abgeordneten zu nennen. Der Antrag beim Amtsgericht sei auf seine Initiative hin bereits in der damaligen Ausschusssitzung beschlossen worden, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Frieder Birzele, am heutigen Dienstag, 26. Juli 2005. Um die Vollstreckung des Beschlusses sei die Staatsanwaltschaft Stuttgart vom Untersuchungsausschuss inzwischen ersucht worden. Im Übrigen sei es das erste Mal, dass im Zusammenhang mit einem Untersuchungsausschuss des Landtags ein Ordnungsgeld verhängt worden sei, so Birzele abschließend.