Auf seiner Konstituierenden Sitzung:

Wirtschaftsausschuss erteilt Zusage zur Gewährung von Bürgschaften für landwirtschaftliche Betriebe Stuttgart. Um Bürgschaften für landwirtschaftliche Unternehmen, die nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm gefördert werden, gewähren zu können, benötigt das Landwirtschaftsministerium laut Staatshaushaltsgesetz die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses. Dieses Einverständnis hat der Wirtschaftsausschuss nach Angaben seiner Vorsitzenden, der CDU-Abgeordneten Veronika Netzhammer, auf seiner Konstituierenden Sitzung am heutigen Mittwoch, 19. Juli 2006, einstimmig erteilt. Nach Angaben Netzhammers handelt es sich beim Agrarinvestitionsförderungsprogramm um eine Fördermaßnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, wonach für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Investitionshilfen in Form von Zuschüssen und als zinsverbilligte Darlehen gewährt werden können. Mit diesem Programm werden die Grundsätze des Bundes für die einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen nach der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in Baden-Württemberg umgesetzt. Im Rahmen dieser Fördergrundsätze wurde nun die Gewährung von modifizierten Ausfallbürgschaften für zinsverbilligte Kredite, die in den neuen Bundesländern bereits möglich war, auf alle Bundesländer ausgedehnt. „Die Möglichkeit, Bürgschaften für landwirtschaftliche Unternehmen zu vergeben, gab es bisher in Baden-Württemberg nicht“, betonte Netzhammer. Im Hinblick auf künftige Entwicklungen wie höhere Pacht- und Fremdkapitalanteile wachsender Unternehmen sowie deutlich umfangreichere Investitionen könnten Bürgschaften für landwirtschaftliche Unternehmen künftig auch in Baden-Württemberg angeboten werden. Dieses Verfahren habe sich in den neuen Bundesländern bewährt. „Es handelt sich hierbei um eine echte Hilfe für die Landwirtschaft“, so die Ausschussvorsitzende abschließend.