Aufhebung von Tempo 30 in Ulmer Stadtteilen ist nicht zu beanstanden
Stuttgart. Zahlreiche Petitionen, die gegen die vom Regierungspräsidium Tübingen erlassene Anordnung zur Aufhebung von Tempo 30 in verschiedenen Ulmer Stadtteilen eingelegt worden waren, konnten vom Petitionsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Juli 2016, leider nicht berücksichtigt werden. Dies teilte die Ausschussvorsitzende, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen mit. Auf der anderen Seite seien die Petitionen, die diese Aufhebung unterstützt haben, für erledigt erklärt worden.
Beate Böhlen zufolge hatte die Stadt Ulm als Straßenverkehrsbehörde für mehrere Durchgangsstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Das Regierungspräsidium habe einige dieser Anordnungen aufgehoben, weil die Voraussetzungen für eine Begrenzung auf 30 km/h nicht vorlägen.
Zahlreiche Petenten, darunter auch mehrere Bürgerinitiativen, hätten sich gegen die verschiedenen Anordnungen gewandt und zum Teil für Tempo 50, zum Teil für Tempo 30 plädiert, berichtete Böhlen.
„Der Petitionsausschuss hat sich mit den Petitionen eingehend befasst“, so Böhlen. Sie wies insbesondere darauf hin, dass das Verkehrsministerium jede einzelne Tempo-30-Anordnung akribisch abgearbeitet und dem Ausschuss ausführlich berichtet habe. „Auch wenn die Anliegen der Petenten nachvollziehbar sind, ist die straßenverkehrsrechtliche Lage doch in den meisten Fällen eindeutig, sodass die Sachbehandlung durch die Verwaltung im Ergebnis nicht zu beanstanden ist“, sagte die Ausschussvorsitzende. Dies schließe nicht aus, dass die Stadt Ulm in geeigneten Einzelfällen weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen könne, etwa wenn sich die Verkehrssituation ändere oder eine Begrenzung zu anderen Zwecken als bisher in Betracht komme.