Aus differenzierterer Erhebung des Stellenbedarfs bei der Justiz soll sich konkretes Einsparpotential ergeben

Stuttgart. Bei der Fortschreibung 2014 des Bemessungssystems für den Personalbedarf der Justiz (PEBB§Y) sollen die Basiszahlen differenzierter als bislang erhoben und dann zur Personalsteuerung eingesetzt werden. Auch soll dargestellt werden, welches Einsparpotential bei den Staatsanwaltschaften und bei den Amtsgerichten auf der Grundlage dieser verfeinerten Methoden verwirklicht werden kann. Einem entsprechenden Antrag von Grünen und SPD stimmte der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft in seiner Sitzung am Freitag, 22. November 2013, mehrheitlich zu, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte.

Nach Angaben Kleins erfolgte der Beschluss im Finanz- und Wirtschaftsausschuss anlässlich der Beratung eines Vorschlags des Rechnungshofs zum Thema „Länderübergreifende Justizprüfung – Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften und Straf- und Bußgeldverfahren bei Amtsgerichten“. In dieser Überprüfung hätten die Rechnungshöfe das Personalbedarfsbemessungssystem der Justiz kritisch hinterfragt und eine eigene analytische Personalbedarfsbemessung für Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften sowie Straf- und Bußgeldsachen bei Amtsgerichten durchgeführt. Dabei habe sich in den sechs teilnehmenden Ländern ein Einsparpotential von 632 Stellen bei den Servicekräften ergeben. Der Personaleinsatz der Staatsanwälte und Richter sei anhand von Kennzahlen verglichen worden. Für Baden-Württemberg habe sich hinsichtlich der Servicekräfte bei den Staatsanwaltschaften ein Einsparpotential von 56 Stellen ergeben, was 4,1 Mio. Euro jährlich entspreche. Bei den baden-württembergischen Amtsgerichten sei ein Einsparpotential von 35 Stellen festgestellt worden, was einem jährlichen Einsparvolumen von 2,7 Mio. Euro gleichkomme. Der Rechnungshof habe empfohlen, die ermittelten Einsparpotentiale zeitnah zu realisieren, berichtete der Ausschussvorsitzende. Im Übrigen habe auch der Rechnungshof angeregt, für die PEBB§Y-Erhebung 2014 differenziertere Basiszahlen zu bilden und diese danach zur Personalsteuerung zu verwenden.

Klein erläuterte, dass die vom Rechnungshof ermittelten Basiszahlen nach Ansicht des Justizministeriums jedoch wegen methodischer Mängel und weil sie nur Teilbereiche beträfen nicht der Personalbedarfsberechnung zugrunde gelegt werden könnten. Das Justizministerium habe die Personaleinsparungen abgelehnt und wolle vor weiteren Entscheidungen die verfeinerte PEBB§Y-Vollerhebung abwarten.

„Über das Ergebnis der mit differenzierteren Methoden erfolgten Stellenerhebung bei der Justiz und über das Einsparpotential muss dem Landtag laut Beschlussempfehlung des Ausschusses bis Ende Dezember 2015 Auskunft erteilt werden“, so Vorsitzender Karl Klein abschließend.