Ausnahmegenehmigung für Kultusminister Stoch wegen Zugehörigkeit zu Organen von Wirtschaftsunternehmen

 

Stuttgart. Nachdem der Ministerrat des Landes am 12. März 2013 über die Zugehörigkeit des Ministers für Kultus, Jugend und Sport Andreas Stoch MdL zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen entschieden hat, wurde am heutigen Donnerstag, 21. März 2013, in der Sitzung des Ständigen Ausschusses über die hierzu erforderliche Ausnahmegenehmigung des Landtags beraten. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, bekannt gab, erteilte der Ausschuss die Genehmigung einstimmig. Laut Scheffold soll diese Beschlussempfehlung in der Plenarsitzung am 11. April 2013 verabschiedet werden, sodann wird die Ausnahmegenehmigung wirksam.

Die vom Ständigen Ausschuss genehmigten Mandate betreffen Kultusminister Stoch als Mitglied und Vorsitzenden des Aufsichtsrats des Landesinstituts für Schulentwicklung, als Mitglied des Aufsichtsrats der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH sowie als Mitglied des Aufsichtsrats der Staatlichen Toto-Lotto GmbH.

Nach Artikel 53 der Landesverfassung darf kein Mitglied der Landesregierung der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens angehören. „Ausnahmen“, so die Verfassung, „kann der Landtag zulassen.“