Ausnahmegenehmigung für Minister Reinhart

Stuttgart. Für ein Mandat des Ministers für Bundes-, Europa- und internationale Angelegenheiten Prof. Dr. Wolfgang Reinhart im Organ eines wirtschaftlichen Unternehmens hat der Ständige Ausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 30. September 2010, einstimmig die erforderliche Zustimmung erteilt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mitteilte, betrifft das Mandat die Mitgliedschaft Reinharts im Aufsichtsrat der SWR Media Service GmbH. Verabschiedet werden soll die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses laut Mack in der Plenarsitzung am 7. Oktober 2010, sodann wird die Ausnahmegenehmigung wirksam.
Nach Artikel 53 der Landesverfassung darf kein Mitglied der Regierung der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens angehören. „Ausnahmen“, so die Verfassung, „kann der Landtag zulassen“.