Ausschüsse hören Experten zum Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ an
Stuttgart. Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und der Ausschuss um Umwelt, Klima und Energiewirtschaft haben am Mittwoch, 17. Juni 2020, eine öffentliche Anhörung zum Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ durchgeführt. „Heute ist ein besonderer Tag. Der erste Volksantrag in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg wurde im Landtag behandelt“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Ländlichen Raum, Martin Hahn (Grüne). Er dankte allen Referenten für die wertvollen Beiträge, aus denen die Parlamentarier nun die richtigen Schlüsse im Interesse des Arten- und Naturschutzes ziehen müssten.
Zu der Anhörung hatten die Ausschüsse sieben Wissenschaftler und andere Experten eingeladen. Dies waren Werner Räpple (Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands), Prof. Dr. Willfried Noll (Landesnaturschutzverband, Flächen- und Bodenschutz), Dr. Christian Scheer (Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Bavendorf, Leiter des Fachbereichs Pflanzenschutz) und Prof. Dr. Martin Hasselmann (Universität Hohenheim, Professur Populationsgenomik bei Nutztieren).
Außerdem hörten die Abgeordneten Prof. Dr. Jan Nissen (Technische Hochschule Nürnberg, Professur für Strategische Marktbearbeitung in der Biobranche und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre), Prof. Dr. Alois Heißenhuber (TU München-Weihenstephan, Professur für Wirtschaftslehre des Landbaus) und Joachim Rukwied (Präsident des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg) an. Zwei weitere Wissenschaftler, Prof. Dr. Alexandra Klein (Universität Freiburg, Professur für Naturschutz und Landschaftsökologie) und Dr. Rainer Oppermann (Leiter des Instituts für Agrarökologie und Biodiversität), legten schriftliche Ausführungen vor.
Nach Angaben Hahns ist Baden-Württemberg Lebensraum für rund 50.000 Tier- und Pflanzenarten, rund 40 Prozent davon sind mittlerweile gefährdet. Die Ursachen für den Rückgang der Artenvielfalt seien vielfältig. Dies sei auch bei der Anhörung der Experten deutlich geworden. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass es starke inhaltliche Überschneidungen zwischen dem Volksantrag und dem geplanten Biodiversitätsstärkungsgesetz gebe. Das Gesetz habe das Ziel, durch verschiedene Maßnahmen die Biodiversität zu stärken. Es ändere das Naturschutzgesetz (NatSchG) und das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG).
So sei etwa im Entwurf des NatSchG vorgesehen, die Lichtverschmutzung zur Erhöhung des Insektenschutzes einzudämmen. Außerdem sollen Gartenanlagen insektenfreundlicher gestaltet werden. Der Entwurf verbiete darüber hinaus den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten, soweit eine solche Regelung im Zuständigkeitsbereich des Landes möglich sei. Die öffentliche Hand solle darüber hinaus verpflichtet werden, öffentliche, parkartige oder gärtnerisch gestaltete Grünflächen sowie das Umfeld öffentlicher Einrichtungen insektenfreundlich zu gestalten und zu pflegen. Die Kommunen würden zudem aufgefordert, Biotopverbundpläne zu erstellen und die Landschafts- und Grünordnungspläne anzupassen, führte der Ausschussvorsitzende aus.
Nach Angaben Hahns geht es im Volksantrag insbesondere um ein Bekenntnis zum flächendeckenden Erhalt der Landwirtschaft sowie die Weiterentwicklung bestehender Förderprogramme hierzu, den Artenrückgang und die Befassung der Forschungseinrichtungen des Landes damit sowie den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die damit zusammenhängende Forschung im Bereich des Pflanzenschutzes. Zudem befasst sich der Volksantrag mit dem Biotopschutz für Streuobstwiesen, dem Flächenverbrauch im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie, der Förderung des Ökolandbaus, der Aufnahme der Biodiversität in Lehrplänen der Bildungseinrichtungen, der Einrichtung eines Kulturlandschaftsrats im Land und einen Lebensmittelhandel im Sinne des Artenschutzes und der heimischen Landwirtschaft.