Ausschuss berät über ersten Zeitplan für Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 1. Juni 2022, auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans (LEP) befasst. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab, mitteilte, legte Ministerin Nicole Razavi (CDU) einen ersten Zeitplan für die Neuaufstellung des inzwischen 20 Jahre alten Landesentwicklungsplans vor. Angesichts der Komplexität und Größe des Projekts sei im Ausschuss von einer Marathon-Aufgabe gesprochen worden. „Wir stehen vor großen Zukunftsaufgaben“, sagte Staab.
Nach Angaben der Vorsitzenden strebe das Ministerium an, den Aufstellungsprozess in dieser Wahlperiode so weit wie möglich voranzubringen. Hierfür sei ein stufenweises Vorgehen notwendig. Das Jahr 2022 diene der umfassenden Grundlagenermittlung mithilfe der Durchführung einer auf das ganze Land bezogenen, mehrdimensionalen Raumanalyse und der Evaluierung des bislang geltenden Plans durch externe Gutachter. Diese Analyseverfahren seien als Grundlage für den neuen Plan und auch aus Gründen der Rechtssicherheit eine wichtige Voraussetzung für den Eintritt in das förmliche Aufstellungsverfahren. Ab 2023 könnten auf der so geschaffenen Datengrundlage die konzeptionellen Arbeiten aufgenommen und intensive Abstimmungs- und Mitwirkungsprozesse eingeleitet werden. Die Konzepterstellung solle transparent und auf Basis einer guten Kommunikation mit allen planungsrelevanten Akteuren erfolgen, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und eine qualitätsvolle Planung sicherstellen.
Derzeit wird laut Staab das Konzept zur Raumbeobachtung erstellt, welches aus vier Bausteinen bestehe. Neben der mehrdimensionalen Raumanalyse sei dies eine themenbezogene Analysereihe, die aktuelle Themen der planungsrelevanten Raumentwicklung aufgreife und künftig mehrmals im Jahr erstellt werden solle. Zudem beinhalte das Konzept eine Datensammlung und ein kontinuierliches Raummonitoring, das die wichtigsten Kennwerte und Kartendarstellung zur Landesentwicklung beinhalte. Vierter Baustein sei eine ergänzende Sammlung von Analysen und Informationen zur Landesentwicklung. Aufbauend auf den ersten Ergebnissen der mehrdimensionalen Raumanalyse werde die Evaluation des LEP 2002 zeitlich etwas nachversetzt durchgeführt. Ziel sei es, bereits Anfang 2023 erste fundierte Ergebnisse für beide Untersuchungsbereiche zu erhalten.
Der aus dem Jahr 2002 stammende Landesentwicklungsplan solle insbesondere angesichts zahlreicher gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technischer Veränderungen und Weiterentwicklungen überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht werden. Vor allem die Themen Energie, Wohnen, Klimaschutz, Mobilität und Erreichbarkeit würden heute ganz anders betrachtet als in der Entstehungszeit des LEP. Hinzu kämen neue Herausforderungen wie die Sicherstellung der Versorgungssicherheit und der demografische Wandel, aber auch Chancen durch die wirtschaftliche Transformation und die Digitalisierung.
Mit dem LEP werde das Ziel verfolgt, im ganzen Land Lebenswelten zu schaffen, die den vielfältigen und sich weiter dynamisch entwickelnden Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden. Der neue LEP solle somit die räumlichen Strukturen in Baden-Württemberg zeitgemäß weiterentwickeln und als Landkarte für den Südwesten von morgen Zukunftskonzept für mehr Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Mobilität sein, fasste die Vorsitzende die Antworten der Ministerin zusammen.
Nach Angaben Staabs dankten die Abgeordneten dem Ministerium für die ausführliche Beantwortung der Fragen. Bei der anschließenden Debatte in der Sitzung seien vor allem Fragen der Fraktionen SPD und FDP/DVP nach der Beteiligung von Akteuren und der Bevölkerung thematisiert worden. Das Ministerium habe versichert, dass alle Planungen im Laufe des Planerarbeitungsprozesses mit allen betroffenen Akteuren im Land, begleitet von Experten der Wissenschaft, erarbeitet würden. So solle der gesamte Planungsprozess offen und transparent gestaltet und die örtlichen Planungsträger Kommunen und Regionalverbände ebenso wie Interessensverbände, Kammern und die Bürgerinnen und Bürger durch geeignete Formate möglichst frühzeitig informiert und kontinuierlich in den Planungsprozess eingebunden werden. So sei beispielsweise vorgesehen, die Akteure durch Präsenztermine, Themenworkshops und Mitwirkungsplattformen im Internet einzubinden.
Weitere Themen in der Sitzung waren unter anderem die Planungen zur Einrichtung eines Strategiedialogs „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“, Wohnraumförderprogramme und altersgerechtes Wohnen.