Ausschuss berät über Potenziale durch Sanierung von Wohngebäuden der 1950er bis 1970er Jahre
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. September 2024, unter anderem mit Potenzialen zur Schaffung von Wohnraum über Sanierungen der Wohnungsbestände der 1950er- und 1970er Jahre befasst. „Wohnraummangel ist weiterhin ein großes Thema, weshalb alle Möglichkeiten in den Blick genommen werden sollten, um neuen Wohnraum für die Menschen im Land zu schaffen“, sagte die Ausschussvorsitzende Christiane Staab (CDU). Darüber hinaus beriet der Ausschuss über weitere Anträge unter anderem zu den Themen Wärmepumpe, Stellplatzschlüssel und Landesentwicklungsplan.
Der Ausschuss hat sich auf Antrag der Grünen-Fraktion mit dem Thema Wohnraum befasst. Nach Angaben der Antragsteller sei in den 1950er- bis 1970er-Jahren in Deutschland ein großer Teil des heutigen Wohnungsbestands errichtet worden. In diesem Wohnungsbestand schlummerten erhebliche Potenziale, um über Sanierungen, Ausbau und Aufstockung zusätzlichen oder auf die heutigen Bedürfnisse angepassten Wohnraum zu schaffen. Dabei müsse überlegt werden, wie diese Quartiere langfristig mit hochwertigem und preiswertem Wohnraum der Wohnraumversorgung dienen könnten und welche Maßnahmen zum Bestandserhalt zusätzlich nötig seien.
Staab zufolge führte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen aus, dass es im Jahr 2023 in Baden-Württemberg 2.497.082 Wohngebäude gegeben habe. Im Zeitraum von 1952 bis 1980 seien insgesamt 879.655 Wohngebäude fertiggestellt worden. Somit betrage der Anteil der Wohngebäude, die zwischen 1952 und 1980 gebaut worden seien, 35,2 Prozent am Gesamtbestand aller derzeitigen Wohngebäude im Südwesten. Die Fraktionen von Grünen, CDU und SPD hätten auf das große Potenzial der Wohngebäude hingewiesen und auch dafür plädiert, bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen des Landes auch verstärkt die Sanierung der Bestandgebäude der 50er, 60er- und 70er Jahre in den Blick zu nehmen. Die SPD-Fraktion habe beklagt, dass die Landesregierung wenig über den Zustand dieser Wohngebäude wisse, obwohl diese 35 Prozent des Bestands ausmachten.
Das Ministerium habe ausgeführt, dass die Typologie der in den 50er bis 70er Jahren gebauten Gebäude sehr unterschiedlich sei. Diese reiche von Ein- und Zweifamilienhäusern, über „Plattenbauten“ in Großsiedlungen sowie die weit verbreiteten zwei- bis fünfgeschossigen Mehrparteienwohngebäude mit flachem Satteldach in städtebaulich zeilenförmiger Anordnung („Zeilenbauten“) bis hin zu anderen Typologien. Diese Wohngebäude unterschieden sich jedoch in ihrer Bauweise bzw. im Aufbau ihrer Bauteile. Zudem spielten u.a. Faktoren wie Topografie, Zuschnitt und Zugänglichkeit des Grundstücks eine Rolle bei der Entscheidung, welche Sanierungsmaßnahmen für ein Gebäude sinnvoll, wirtschaftlich und umsetzbar seien. Dies führe dazu, dass jede Sanierung individuell sei. Eine pauschale Sanierungsstrategie, die auf alle Gebäude aus diesem Zeitraum angewendet werden könne, gebe es daher nicht. Ein Vertreter des Ministeriums habe zugestimmt, dass es sinnvoll sei, den Blick verstärkt auf Sanierungen anstatt auf Abriss und Neubau zu richten. Zugleich habe er darauf hingewiesen, dass es am Ende für Eigentümer häufig darauf ankomme, was sich rechne, fasste die Vorsitzende die Ausführungen zusammen.
Staab zufolge beriet der Ausschuss zudem auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion über das Thema „Verkehrsminister Hermann und der Stellplatzschlüssel“, auf Antrag der SPD-Fraktion über das Thema „Installation von Wärmepumpen und Landesbauordnung (LBO)" sowie auf Antrag der AfD-Fraktion über das Thema „Anwendung des Vorkaufsrechts durch Städte und Kommunen“. Darüber hinaus habe sich das Gremium mit dem FDP/DVP-Antrag „Hat die Landesregierung die Wirtschaft bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans vergessen?“ befasst.