Ausschuss beschließt einstimmig klare Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Landtagsmandat

Stuttgart. Die Vereinbarkeit von Familie und Mandat wird für Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg deutlich erleichtert. Der Ständige Ausschuss des Landtags stimmte in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Juli 2014, einstimmig einem fraktionsübergreifenden Antrag zu, mit dem erstmals in einem deutschen Landesparlament klare Regelungen für Abgeordnete mit Kindern getroffen werden. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, mitteilte, geht es darum, künftig während Mutterschutzfristen und Kinderbetreuungszeiten Urlaub zu ermöglichen. „Dadurch wird die Übernahme eines Mandats auch für junge Mütter und junge Väter attraktiver“, betonte Scheffold.

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden ist für die neuen Bestimmungen eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags erforderlich. Deren Paragraf 75 solle durch folgenden Absatz ergänzt werden: „Beantragt eine Abgeordnete innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen Urlaub, ist dieser vom Präsidenten zu gewähren.“ Außerdem werde die Geschäftsordnung um folgenden Zusatz ergänzt: „Zum Zwecke der Kinderbetreuung kann der Präsident Abgeordnete auf Antrag für längstens sechs Monate nach der Geburt des Kindes für die Plenar- und Ausschusssitzungen beurlauben.“ Selbstverständlich behielten die Abgeordneten während der Elternzeit ihr Mandat, stellte Scheffold klar. Könnten sie aufgrund ihrer Beurlaubung an Abstimmungen nicht teilnehmen, so hätten die Fraktionen für solche Fälle ein sogenanntes Pairing in Aussicht gestellt. Das bedeute, dass beim Fehlen eines Abgeordneten ein Parlamentarier der Gegenseite auf seine Stimmabgabe verzichte. So könne das Kräfteverhältnis zwischen Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen gewahrt bleiben. Scheffold wies darauf hin, dass sämtliche Vorschläge für die Neuregelung in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe einvernehmlich vorbereitet worden seien.

„Mit diesem Schritt übernimmt der Landtag von Baden-Württemberg bundesweit eine Vorreiterrolle“, sagte Scheffold. Eine ausdrückliche Regelung für die Vereinbarkeit von Familie und Mandat gebe es nämlich bislang weder im Stuttgarter Landtag noch in den anderen Landesparlamenten. Die neuen Bestimmungen könnten dazu beitragen, dass das Parlament noch besser die gesellschaftliche Struktur der Bevölkerung in Baden-Württemberg widerspiegle, erklärte der Ausschussvorsitzende.