Ausschuss fordert Regierung auf, Akten bis in sechs Monaten vorzulegen

Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg kann sich vorerst nicht mit den Vorgängen an der Hochschule Konstanz befassen, da das Wissenschaftsministerium mit Verweis auf laufendes Regierungshandeln die Herausgabe der Unterlagen ablehnt. „Der Untersuchungsausschuss fordert die Regierung auf, bis in sechs Monaten die Akten betreffend der HTWG Konstanz vorzulegen“, berichtete die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg, Sabine Kurtz (CDU), nach entsprechenden Beratungen des Gremiums in nicht öffentlicher Sitzung am Montag, 18. September 2017.

Bereits vor der Sommerpause hatte der Untersuchungsausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen einen Antrag von SPD und FDP/DVP beschlossen, der das Wissenschaftsministerium aufforderte, die Akten zur Zulagenpraxis an der Hochschule Konstanz herauszugeben. Der Beschluss sei vom Untersuchungsauftrag gedeckt, gab Kurtz die Auffassung des Gremiums wieder. Das Wissenschaftsministerium habe nun die Herausgabe der Akten mit dem Hinweis abgelehnt, es handle sich um laufendes Regierungshandeln.

„Es liegt im Ermessen der Regierung, ob sie Einwände im Hinblick auf den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung geltend macht und es damit verhindert, dass sich der Untersuchungsausschuss mit den Vorgängen an der HTWG befasst. Sie muss diese Haltung jedoch nicht einnehmen“, erläuterte die Vorsitzende. Dementsprechend sei diese Weigerung im Ausschuss diskutiert worden. Man habe sich darauf verständigt, das Ministerium aufzufordern, bis in sechs Monaten die Unterlagen vorzulegen. „Wir gehen davon aus, dass das Regierungshandeln bis dahin abgeschlossen sein wird“, so Sabine Kurtz. Überdies wird die Vorsitzende die Akten der Staatsanwaltschaft Konstanz beim Justizministerium direkt anfordern.