Ausschuss für Landesentwicklung berät über Volksantrag, Junges Wohnen und Wohnraumförderung  

Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 10. April 2024, mit der Zulassung des Volksantrags „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“ befasst. Wie die Ausschussvorsitzende Christiane Staab (CDU) mitteilte, hat das Gremium einstimmig beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Volksantrag für zulässig zu erklären. Darüber hinaus beriet der Ausschuss im öffentlichen Sitzungsteil über die Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende und die Wohnraumförderung. 

Nach Angaben der Vorsitzenden haben die Initiatoren den Volksantrag Anfang März 2024 an den Landtag von Baden-Württemberg übergeben. Ein Volksantrag bedarf der Unterschrift von mindestens 0,5 vom Hundert der Zahl der Wahlberechtigten, das sind derzeit mindestens 38.356 Personen. Der Landtag hat den Volksantrag zuzulassen, wenn er „vorschriftsmäßig gestellt ist“, wozu auch die Zahl und Gültigkeit der Unterstützungsunterschriften zählt.

Wie die Vorsitzende ausführte, habe die Prüfung der Unterschriften ergeben, dass die benötigte Anzahl an Unterschriften ohne Zweifel gültig sei. Des Weiteren bestünden keine Zweifel, dass der Zulassungsantrag auch im Übrigen vorschriftsmäßig gestellt sei. Insbesondere sei er fristgerecht, schriftlich und unter Beifügung des Gegenstands des Volksantrags mit seinem vollständigen Wortlaut eingereicht worden. Über die Zulassung des Volksantrags solle in der Plenarsitzung am 18. April beraten werden. „Der Ausschuss hat beschlossen, dass nach der Zulassung eine Anhörung im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen unter Beteiligung aller weiteren erforderlichen Ausschüsse durchgeführt werden solle. Als Termin sei der 14. Juni 2024 festgelegt worden“, berichtete Christiane Staab. 

Zudem befasste sich der Ausschuss auf Antrag der SPD-Fraktion im öffentlichen Sitzungsteil mit dem Thema „Junges Wohnen: Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende“. Die Bundesregierung hat zu Beginn des Jahres den Ländern im Rahmen des Sonderprogramms „Junges Wohnen“ insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfallen 62,5 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Die Antragsteller hätten kritisiert, dass die Landesregierung bislang weder für Studierendenwohnheime noch für Auszubildendenwohnheime Förderrichtlinien vorgelegt habe, sagte Staab.

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), habe ausgeführt, dass die Mittel je zur Hälfte (31,25 Millionen Euro) in den Bereich des Wissenschaftsministeriums und des Wohnungsministeriums fielen. Das Wissenschaftsministerium sei für Studierendenwohnheime zuständig und das Wohnungsministerium für Wohnräume für Auszubildende. Während es im Fall der Studierendenwohnheime Erfahrung gebe, werde mit dem Bereich von Wohnungen für Auszubildende komplettes Neuland betreten, da es vergleichbare Wohnheime für Auszubildende nicht gebe. Daher müsse ein komplett neues Förderprogramm geschrieben werden. Eine weitere Herausforderung sei: Während sich studentisches Wohnen auf die Uni- und Hochschulstandorte konzentriere, verteile sich das Auszubildendenwohnen über das ganze Land.

Aus diesem Grund sei am 1. Februar ein Förderaufruf veröffentlicht worden, der noch bis zum 30. April laufe. Ziel sei es, damit in Erfahrung zu bringen, welche Bedingungen ein solches Förderprogramm erfüllen müsse. Es solle nämlich kein Förderaufruf geschrieben werden, der womöglich an der Zielgruppe vorbeigehe, sagte die Ministerin. Mit dem darin vorgesehenen Interessenbekundungsverfahren sollen Investoren aufgefordert werden, konkret geplante Projekte, die nur mithilfe einer staatlichen Unterstützung realisiert werden können, vorzustellen und so zur Förderung anzumelden. Bislang seien Interessensbekundungen für elf Projekte eingegangen. 

Ebenfalls auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Ausschuss über die Wohnraumförderung und insbesondere über die Eigentumsförderung beraten. Nach Angaben Razavis sei das Bewilligungsvolumen des Landeswohnraumförderprogramms in 2023 um zusätzliche Fördermittel in Höhe von rund 135 Millionen Euro aufgestockt worden. Hierbei handele es sich u.a. um Förderbeitragsreste der L-Bank, Bundesfinanzhilfen, nicht gebundene Ausgabereste aus Landesmitteln sowie um Umschichtungen innerhalb des Landeshaushalts. 

Razavi sagte, die Eigentumsförderung sei ein wichtiger Teil innerhalb der sozialen Wohnraumförderung, werde aber nicht priorisiert behandelt. Sie hat damit zugleich der Darstellung der Antragsteller widersprochen, dass Mittel aus der Wohnraumförderung für die Eigentumsförderung genutzt worden seien. Die Ministerin sagte, es seien keine Mittel zweckendfremdet und es sei niemandem etwas weggenommen worden, sondern hierfür seien ausschließlich die 14,6 Millionen Euro der L-Bank, die aus einer unerwartet verminderten Inanspruchnahme der bankeigenen Programme für die Eigentumsförderung stammen, verwendet worden. Damit sei 116 Familien und jungen Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen ein Eigenheim möglich gemacht worden. Wenn man dies auf den Gesamtbetrag von 135 Millionen Euro hochrechne, entspreche dies über 1.000 Familien, denen geholfen werden konnte.