Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen befasst sich mit Denkmalschutz
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 26. Januar 2022, auf Antrag der Fraktionen SPD und FDP/DVP mit dem Denkmalschutz in Baden-Württemberg befasst. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab, mitteilte, betonten die Abgeordneten fraktionsübergreifend die Bedeutung des Denkmalschutzes für den Erhalt von Kulturgütern im Südwesten. „Der Ausschuss war allerdings auch der Auffassung, dass das Denkmalschutzgesetz überarbeitet werden muss, um Bearbeitungsprozesse und Sanierungen zu beschleunigen“, so die Vorsitzende.
In Baden-Württemberg gibt es nach Angaben Staabs rund 122.000 Kulturdenkmäler, davon rund 96.400 Bau- und Kunstdenkmäler sowie etwa 26.400 archäologische Denkmäler. Ein Schwerpunkt der Debatte habe auf der Problematik bei Sanierungen solcher Bauwerke gelegen. Die Abgeordneten hätten in der Sitzung aufgrund von Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern darauf hingewiesen, dass es häufig enorme Schwierigkeiten und Herausforderungen bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden gebe. Gerade der Klimaschutz stelle die Besitzer der Gebäude vor große Herausforderungen. Denkmalschutz und energetische Sanierung dürften jedoch keine Gegensätze sein. Vielmehr müsse es darum gehen, das kulturelle Erbe zu bewahren und zugleich den Klimaschutz voranzubringen, fasste die Vorsitzende die Debatte zusammen.
Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), habe ausgeführt, dass die Landesregierung diese Herausforderungen erkannt habe und aus diesem Grund das Denkmalschutzgesetz novellieren wolle. Ziel solle nicht nur sein, eine moderne Denkmalpflege zu schaffen, sondern auch den Besitzern von denkmalgeschützten Gebäuden mehr Unterstützung und Beratung zu geben. Denn oft wüssten die Immobilienbesitzer gar nicht, welche Möglichkeiten es gebe. So seien etwa Denkmalschutz und Photovoltaik keine Gegensätze. Die Spielräume im Denkmalschutzgesetz seien groß, habe Razavi erläutert.
Auch digitale Angebote beim Denkmalschutz sehen die Abgeordneten laut Staab als Chance, mehr Interesse am kulturellen Erbe des Landes zu schaffen. So werde die dreidimensionale Dokumentation und Vermittlung von Befunden und Funden bereits seit längerem angewandt. Im Rahmen des Projekts „Virtuelle Archäologie: 3D-Computermodelle archäologischer Denkmale“ würden beispielsweise Highlights der archäologischen Denkmalpflege dreidimensional dokumentiert und der Öffentlichkeit präsentiert. Unsichtbares sichtbar machen und Landschaften zusammenbringen – dies solle durch das EU-Projekt „Danube‘s Archaeological eLandscapes“ erreicht werden, an dem das Landesamt für Denkmalpflege gemeinsam mit 22 Partnern beteiligt sei. Ziel dieses Projektes sei es, mit Hilfe modernster Virtual-Reality- und Augmented-Reality-Technologien das archäologische Erbe und die archäologischen Landschaften des Donauraums auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene sichtbarer und damit attraktiver zu machen.
Auch mit den Kosten für den Denkmalschutz hat sich der Ausschuss befasst. Der Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg standen in den letzten fünf Jahren (2017 bis 2021) jährlich rund 28 Millionen Euro zur Verfügung, die vollständig abgerufen wurden. Die Mittel stammten nahezu ausschließlich aus dem Wettmittelfonds und seien entsprechend zweckgebunden. Eingesetzt würden die Gelder vor allem für Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalen, das Denkmalförderprogramm des Landes, für Personal- und Sachaufwendungen, für Ausgrabungen und deren Auswertung, für Dokumentationen, Dienstleistungen Dritter sowie für Publikationen, Fachtagungen und Ausstellungen, sagte Christiane Staab.