Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen befasst sich mit sozialem Wohnungsbau
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. Januar 2023, aufgrund mehrerer Anträge mit dem Thema sozialer Wohnungsbau befasst. „Die Abgeordneten haben im Ausschuss vor allem die Frage diskutiert, mit welchen Instrumenten mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann und wie Kommunen hierbei unterstützt werden können“, sagte die Ausschussvorsitzende Christiane Staab (CDU). Auch die Frage von Wohnraum für Geflüchtete sei ein Schwerpunktthema gewesen.
Zunächst befasste sich das Gremium mit dem Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“, welches von der Landesregierung als Reaktion auf den durch die Fluchtbewegung aus der Ukraine entstandenen zusätzlich notwendigen Wohnraum aufgelegt worden ist. Seit Kriegsbeginn seien in Baden-Württemberg 125.000 Geflüchtete registriert worden. Das Programm biete Fördermöglichkeiten für Neubaumaßnahmen ebenso wie für den Erwerb neuen Wohnraums und Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen. Adressat der Förderung seien Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, sagte Staab.
Ministerin Nicole Razavi (CDU) habe mitgeteilt, dass das Land mit dem Förderprogramm einen wichtigen und substantiellen Beitrag zur Unterstützung der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg angesichts der großen aktuellen Herausforderungen leiste. Für die Jahre 2022 und 2023 stünden Fördermittel in Höhe von insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung. Es werde davon ausgegangen, dass mit dem Förderprogramm zusätzlicher Wohnraum für mehrere Tausend Geflüchtete geschaffen werden könne. Razavi zufolge seien bislang 97 Anträge gestellt worden, wovon wahrscheinlich 9 abgelehnt werden müssten. Die übrigen 88 Anträge hätten ein Gesamtvolumen von rund 36 Millionen Euro. Die Ausschussmitglieder hätten das Förderprogramm des Landes ausdrücklich begrüßt. Ministerin Razavi habe sich im Ausschuss für die große Geschlossenheit bedankt, berichtete Staab.
Ein weiteres Thema im Ausschuss sei die bundes- und landesseitige Förderung des sozialen Wohnungsbaus gewesen. Im Zuge der Vereinbarungen, die das Bündnis bezahlbarer Wohnraum im Oktober 2022 getroffen habe, habe sich der Bund dazu verpflichtet, bis 2026 14,5 Milliarden Euro zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für die Länder bereitzustellen. Im Gegenzug hätten sich die Länder zu einer bedarfsgerechten Kofinanzierung dieser Mittel verpflichtet. Für das Jahr 2022 stelle der Bund den Ländern einen Verpflichtungsrahmen in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Baden-Württemberg entfielen 13 Prozent bzw. 260,8 Millionen Euro. Im Finanzplan zum Bundeshaushalt 2022 seien für das Jahr 2023 Programmmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro und für das Jahr 2024 Programmmittel in Höhe von drei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Baden-Württemberg erhalte hiervon im Jahr 2023 326 Millionen Euro und 2024 391,2 Millionen Euro.
Die „bedarfsgerechte Kofinanzierung“ ergibt sich Staab zufolge zum einen aus den jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern. Demnach stellen die Länder für die Förderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus jeweils Landesmittel im Umfang von mindestens 30 Prozent der von ihnen in Anspruch genommenen Bundesmittel bereit. Bei der Haushaltsplanung werde ein Landesanteil zugrunde gelegt, der ganz bewusst höher als die geforderte komplementäre Finanzierung für die Inanspruchnahme der Bundesmittel sei. Er betrage derzeit mindestens 35 Prozent. Die Kofinanzierung sei in der Mittel- und Finanzplanung des Landes derart ausgestaltet, dass der jeweilige Verpflichtungsrahmen des Bundes jeweils mit einem Anteil von mindestens 35 Prozent an Landesmitteln kofinanziert werde (2023: 117,4 Mio. Euro bzw. 36 Prozent; 2024: 140,2 Mio. Euro bzw. 35,8 Prozent). Zusammen mit dem Förderbeitrag der L-Bank (jährlich 20 Mio. Euro) ergibt sich daraus jeweils der Bewilligungsrahmen (2023: 463,4 Mio. Euro; 2024: 551,4 Mio. Euro).
Drittes Thema waren kommunale Beratungsangebote sowie Instrumente zur Aktivierung von Leerstand. Ministerin Razavi habe ausgeführt, dass kommunale Beratungsangebote zur Umsetzung von Wohnungstausch und Umbau- bzw. Umwandlungsprojekten in Baden-Württemberg keiner landesweiten statistischen Erfassung unterliegen. Sie habe jedoch exemplarisch mehrere Kommunen wie Freiburg, Leinfelden-Echterdingen und Stuttgart genannt, die Wohnungstauschprogramme oder Umbau- bzw. Umwandlungsprojekten anbieten. Mit Blick auf Maßnahmen zur Aktivierung von Leerstand habe Ministerin Razavi unter anderem auf die Programme Wohnraumoffensive und Städtebauförderung verwiesen. Insbesondere die Städtebauförderung sei ein sehr starkes Instrument, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Darüber hinaus gebe es noch weitere Maßnahmen wie das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ oder das Förderangebot der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen.