Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen befasst sich mit virtuellem Bauamt und Denkmalschutz

Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 2. April 2025, vor allem mit dem aktuellen Stand bei der Umsetzung des virtuellen Bauamts (ViBa BW) sowie den Themen Denkmalschutz und besonders erhaltenswerte Bausubstanz befasst. Das teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab, mit.
 

Staab zufolge stellte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in der Sitzung den aktuellen Stand bei der Einführung des virtuellen Bauamts vor. Ministerin Nicole Razavi (CDU) habe von einem „erfolgreichen Projekt“ und einem „echten Meilenstein“ der Digitalisierung der Verwaltung gesprochen. Mit dem neuen System würden Bauanträge komplett digital eingereicht, bearbeitet und genehmigt. Ziel sei es, Bürokratie abzubauen und Bauverfahren zu beschleunigen. Grundsätzlich müsse der Staat an Stellen, an denen es möglich sei, staatliches Handeln digital möglich machen. Das Ministerium führte laut Staab aus, dass derzeit 201 von 209 unteren Baurechtsbehörden am ViBa BW teilnehmen. 160 Behörden nutzten ViBa BW in der Vollproduktion, das entspreche 80 Prozent aller produktiven Behörden bundesweit. 14 Behörden seien mit ihrem Baufachverfahren am ViBa angebunden. 16 Onlinedienste stünden in der Vollproduktion zur Verfügung.

Das digitale System stelle eine erhebliche Verbesserung und Beschleunigung von Bauverfahren dar. So könnten im Vorgangraum Anträge von verschiedenen Akteuren wie Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Bauingenieure gemeinsam vorbereitet werden. Nach Einreichung der Anträge erfolge eine gleichzeitige Prüfung und Bearbeitung der Anträge durch die untere Bauaufsicht und einzubindende Ämter. Dabei könnten diese miteinander sowie mit dem Antragsteller digital kommunizieren. Betroffene Akteure seien etwa die Gemeinde, die Straßenverkehrsbehörde, der Brandschutz, die Denkmalbehörde oder die Umweltbehörde.

Zudem befasste sich der Ausschuss auf Antrag der Grünen-Fraktion mit dem Denkmalschutz, der Denkmalpflege und der Baukultur mit Bezug zu Gartenschauen in Baden-Württemberg. Die Antragsteller hätten ausgeführt, dass sich die im Südwesten im Rahmen von Landesgartenschauen oder anderen gärtnerischen Veranstaltungen angelegten Gartendenkmale durch ihre innovative Gestaltung und moderne Nutzungskonzepte auszeichneten. Sie böten vielfältige Möglichkeiten zur Erholung, Freizeitgestaltung und Bildung. Teilweise würden die Flächen jedoch nicht weiter gepflegt oder würden zur Bebauung freigegeben. Dabei sei es von großer Bedeutung, dass diese grünen Oasen zum Beispiel als Erholungsgebiete nachhaltig erhalten blieben. Wichtig sei daher, diese Flächen unter Denkmalschutz zu stellen.

Nach Angaben der Landesregierung seien in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Gartenschaugelände unter Denkmalschutz gestellt worden, darunter der Schlossgarten Stuttgart, der Botanische Garten, der Schlossgarten sowie der Stadtgarten Karlsruhe, der Herzogenriedpark Mannheim, der Seepark Freiburg und der Horbachpark Ettlingen.

Ein weiteres Thema in der Sitzung war ebenfalls auf Antrag der Grünen-Fraktion der Umgang mit „besonders erhaltenswerter Bausubstanz“ in Baden-Württemberg. Den Antragstellern zufolge mache diese Gruppe mit rund 35 Prozent einen erheblichen Teil der Gebäude in Baden-Württemberg aus und erzeuge ein Heimatgefühl in Innenstädten und Dorfkernen. Um stadträumliche und bautypologische Stadtkerne, Quartiere, Siedlungen, Freiräume und Grünflächen zu qualifizieren und zu entwickeln, Klimaziele einzuhalten und die Stadtgestalt zu erhalten, spiele in immer mehr Kommunen die „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ eine Rolle. Allerdings sei diese bisher ein unbestimmter Rechtsbegriff und werde im Gebäudeenergiegesetz (GEG) genannt, ohne sie genauer zu definieren. Der Antrag sollte zur Klärung des Begriffs und Nutzung aller Förderungen und Ansätze dienen, so Staab.

Die Landesregierung habe erklärt, das Denkmalschutzgesetz des Landes kenne die Begriffe „sonstiger baulicher Bestand“ und „sonstige/besondere erhaltenswerte Bausubstanz“ nicht und sehe daher auch deren Anwendung im Zusammenhang mit der Feststellung der Kulturdenkmaleigenschaft nicht vor. Nach dem Denkmalschutzgesetz könnten daher „sonstiger baulicher Bestand“ und „sonstige/besondere erhaltenswerte Bausubstanz“ für sich allein keine Kulturdenkmaleigenschaft begründen. Unter dem Begriff „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ könnten aus baukultureller Sicht insbesondere Stadt- und Ortsbild prägende Gebäude, an denen sich die Geschichte einer Siedlung, eines Ortes oder einer Stadt ablesen lasse bzw. Bauwerke und Strukturen, die für die Atmosphäre eines Ensembles als unabdingbar empfunden werden, ergänzt um die Bedeutung des Bestandserhalts für den Ressourcenschutz verstanden werden. Der Begriff der „besonders erhaltenswerten Bausubstanz“ gewinne erst durch die Schaffung individueller, ortsbezogener Begründungen an Substanz. Ein allgemein gültiger Kriterienkatalog sei daher laut Landesregierung nicht darstellbar, fasste die Vorsitzende die Ausführungen zusammen.

Weitere Themen in der Ausschusssitzung waren auf Antrag der Fraktion FDP/DVP das Thema „Novelle des Vermessungsgesetzes: Sorge um Wettbewerbsverzerrung zwischen öffentlichen und privaten Vermessungsingenieuren“ und auf Antrag der Grünen das Thema „Für bezahlbare Mieten in Baden-Württemberg – Wir verlängern die Mietpreisbremse“.